Tengelmann-Übernahme: Gerichts­kosten auf Rech­nung des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums

24.03.2017

Die Übernahme von Kaiser's Tengelmann hat mit der Einigung zwischen Edeka und Rewe ihr Ende gefunden. Die Verfahrenskosten für die Klage gegen die umstrittene Ministererlaubnis muss das Wirtschaftsministerium tragen, so das OLG. 

Das Bundeswirtschaftsministerium muss den überwiegenden Teil der Gerichtsgebühren im Eilverfahren um die umstrittene Ministererlaubnis für die Kaiser's-Tengelmann-Übernahme durch Edeka zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss am Freitag. Außerdem muss die Behörde den Prozessgegnern Rewe und Markant die im Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen erstatten (Az. VI – Kart 4/16 (V)).

Der Kartellsenat begründete die Entscheidung damit, dass das Ministerium "ohne eine Rücknahme der Beschwerden in der Hauptsache unterlegen gewesen" wäre.

Das Ministerium trägt demnach 75 Prozent der Gerichtskosten. Die restlichen 25 Prozent hat der Discounter Norma zu zahlen, weil er sich darauf bereits vor der Kostenentscheidung außergerichtlich mit dem Ministerium verständigt hatte. Die genaue Höhe wird in den nächsten Wochen festgesetzt. Eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss ließ das Gericht nicht zu.

Rewe, Norma und Markant hatten vor dem Düsseldorfer OLG gegen die Sondererlaubnis des damaligen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka geklagt. Das Gericht hatte daraufhin die Übernahme zunächst gestoppt, weil bereits eine allgemeine Überprüfung der Sach- und Rechtslage "in mindestens sechs Punkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Erlaubnisentscheidung ergebe". Erst durch massive Zugeständnisse an Rewe, Markant und Norma war es Edeka und Tengelmann am Ende gelungen, diese zur Rücknahme der Klage zu bewegen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Tengelmann-Übernahme: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22478 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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