Das OLG Dresden hat entschieden, dass Pegida die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten hat, als das Bündnis die Seenotretter von Mission Lifeline als "Schlepper" bezeichnete. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Freitag zwei Urteile aufgehoben, die der Pegida und dem Pegida-Vizen Siegfried Däbritz untersagen, eine Hilfsorganisation als Schlepper zu bezeichnen. Anders als zuvor das Landgericht konnte das OLG keine unzulässige Schmähung erkennen, wie Pressesprecherin Gesine Tews am Freitag sagte (Az.: 4 U 217/18 und 4 U 218/18). Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Pegida-Förderverein und Däbritz hatten auf Facebook einen Link der rechtsextremen "Identitären Bewegung" geteilt, in der die Dresdner Seenotretter "Mission Lifeline" als Schlepper bezeichnet wurden. Die Organisation rettet im Mittelmeer Menschen vor dem Ertrinken. In 2017 hat sie nach eigenen Angaben 549 Menschen geborgen.
Der Sprecher von "Mission Lifeline", Axel Steier, sagte: "Wir sind enttäuscht, dass wir unterlegen sind." Man werde erneut vor das Landgericht ziehen und versuchen, das Verbot im Rahmen eines bereits in einem früheren Prozess ausgehandelten Vergleichs durchzusetzen. Bei dem damaligen Vergleich hatte sich die Pegida damals verpflichtet, eine entsprechende Äußerung zu unterlassen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
OLG Dresden zur Grenze der Schmähkritik: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28917 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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