Das OLG Celle hat klargestellt, dass Arbeitnehmer sich wegen Betruges strafbar machen können, wenn sie die vertragswidrige Nutzung einer dienstlichen Tankkarte ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem sechs Angestellte eines Transportunternehmens die ihnen vom Arbeitgeber überlassene Tankkarte dazu verwendeten, fremde Lkw zu betanken und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein. Insgesamt entstand so ein Schaden von rund 37.500 Euro.
Die Richter des OLG werteten dies in ihrem Beschluss vom 5. November als Betrug, da die Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber eine "qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht" übernommen hätten. Die Angestellten hätten daher ihren Arbeitgeber spätestens bei Einreichung der Belege über die arbeitsvertragswidrige Verwendung der Tankkarte informieren müssen. (Beschl. v. 05.11.201., Az. 1 Ws 277/10).
OLG Celle: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2037 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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