Auch nach ihrem Verkauf soll die Rennstrecke offen bleiben für Fans. Der rheinland-pfälzische Landtag stimmte am Mittwoch mit rot-grüner Mehrheit für ein Gesetz, das die Zweckbestimmung des Nürburgrings erhalten soll. Die CDU hat Bedenken.
Der öffentliche Zugang zur Traditionsrennstrecke Nürburgring in der Eifel soll trotz des anstehenden Verkaufs an einen Privaten gesichert werden. Dafür hat der Landtag in Mainz am Mittwoch ein Schutzgesetz auf den Weg gebracht. Durch eine rot-grüne Mehrheit bleibt der Nürburgring auch zukünftig offen für Motorsport- und Musikfans.
Die oppositionelle CDU stimmte dagegen. Sie hat Bedenken, obwohl SPD und Grüne den Entwurf nach Kritik von Juristen leicht präzisiert hatten. Die EU-Kommission und Landtags-Juristen empfahlen beispielsweise, kommerzielle Testfahrten der Autoindustrie nicht im Gesetz zu regeln. Der Ring wird derzeit verkauft. Die Nürburgring GmbH, die derzeit Eigentümerin der Grundstücke und eine Beteiligungsgesellschaft der öffentlichen Hand ist, hatte 2012 Insolvenz angemeldet.
dpa/una/LTO-Redaktion
Nürburgring-Verkauf: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9072 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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