Nach dem Hickhack um die Presseplätze im NSU-Prozess will Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) eine Videoübertragung gesetzlich ermöglichen. Bereits auf der nächsten Justizministerkonferenz am 12. und 13. Juni im Saarland werde sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, kündigte Merk am Dienstag an.
Ziel ist es, dass ein Strafprozess für Journalisten in einen Nebenraum übertragen werden kann. Viele Journalisten, Juristen und Politiker hatten dies für den Prozess um die Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" gefordert.
Das Oberlandesgericht München hatte eine Übertragung der Hauptverhandlung
in einen anderen Raum aber abgelehnt, um keinen Verfahrensfehler und eine
spätere Aufhebung des Urteils zu riskieren. Nach § 169 S. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind im Gerichtssaal Aufnahmen "zum Zwecke der öffentlichen Vorführung" unzulässig.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Videoübertragung von Gerichtsverhandlungen: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8684 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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