8 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. So lautet das Urteil des LG Neuruppin im Falle des NPD-Politikers, der sein KZ-Tattoo in einem Schwimmbad zur Schau stellte. Der 28-jährige Rechtsradikale hat nun Revision eingelegt.
Ein KZ-Tattoo auf dem Rücken eines Brandenburger NPD-Kommunalpolitikers beschäftigt weiter die Justiz. Der Verteidiger des 28-Jährigen legte Revision gegen das Urteil von acht Monaten Haft ohne Bewährung wegen Volksverhetzung ein, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts (LG) Neuruppin am Montag einen rbb-Bericht. Nun müsse das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) prüfen, ob es in dem Prozess Rechtsfehler gab.
Das Amtsgericht (AG) Oranienburg hatte den Kommunalpolitiker in erster Instanz zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" in einem Oranienburger Schwimmbad gezeigt zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.
In zweiter Instanz verhängten die Richter am Landgericht gegen ihn eine Haftstrafe, "weil eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten" sei, betonte der Vorsitzende Jörn Kalbow. Eine Bewährungsstrafe hätte von der Bevölkerung als ein "Zurückweichen des Staates vor dem Rechtsradikalismus" empfunden werden können, hob Kalbow in seiner Urteilsbegründung hervor.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Haft für KZ-Tattoo: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21151 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag