Es verbot sie nicht, aber das BVerfG stufte die NPD als verfassungsfeindlich ein. Nun sucht die Politik nach Lösungen - und Niedersachsen versucht, extremistische Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.
Niedersachsen unternimmt im Bundesrat einen Vorstoß, um extremistische Parteien von der bundesweiten staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Initiative soll am kommenden Freitag in der Länderkammer beraten werden.
Nach Informationen des Innenministeriums in Hannover zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab. "Die Bundesländer können am kommenden Freitag im Bundesrat geschlossen ein Zeichen für die Demokratie setzen", betonte das Ministerium in einer Erklärung.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Es hatte am 17. Januar ein Verbot der NPD zwar abgelehnt, sie aber als verfassungsfeindlich eingestuft. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies bei der Urteilsverkündung auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" des Gesetzgebers hin - etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Kurz nach der Entscheidung hatten Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern dann auch angekündigt, die Finanzierung für die Rechtsextremisten zügig auf den Prüfstand stellen zu wollen.
Konkret fordert Niedersachsen den Bundestag nun zu einer Ergänzung von Artikel 21 Grundgesetz (GG) auf. Parteien sollen so von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik wenden. Auch das Parteiengesetz muss geändert werden sowie das Einkommensteuergesetz, um die steuerliche Absetzbarkeit privater Zuwendungen an entsprechende Parteien zu beenden.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Nach NPD-Urteil des BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22287 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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