In Nordrhein-Westfalen gelten ab sofort strengere Anforderungen für eine Urnen-Beisetzung. So muss der Verbleib der Urne nun schriftlich nachgewiesen werden - auch, wenn sich diese im Ausland befindet. Das neue Bestattungsgesetz, das am Mittwoch in Kraft trat, erlaubt erstmals auch eigene muslimische Friedhöfe.
Ab sofort gilt bei Feuerbestattungen nun eine Sechs-Wochen-Frist bis zur Beisetzung, deren Einhaltung ebenfalls nachgewiesen werden muss. Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas kritisierte die Neuregelungen als Erschwernis, die den Bürgern Freiräume nehme. Es gebe im Detail auch Unklarheiten, etwa wie der Nachweis zum Verbleib von Urnen, die sich im Ausland befinden, erbracht werden solle. In Deutschland gilt für Totenasche der Friedhofszwang, der auch im NRW-Gesetz beibehalten wurde.
Das neue Gesetz erlaubt erstmals auch eigene muslimische Friedhöfe. Neben den etablierten Kirchen dürfen jetzt auch gemeinnützige Religionsgemeinschaften Friedhöfe in Eigenverantwortung betreiben. Bisher waren in NRW zwar islamische Bestattungen möglich, aber nicht der selbstständige Friedhofsbetrieb durch muslimische Vereine. In NRW leben rund 1,3 Millionen Muslime.
dpa/age/LTO-Redaktion
Neues Bestattungsgesetz in NRW: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13373 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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