Negative Bewertung auf Amazon: Kein Schadenersatz bei Werturteilen

17.02.2015

Weil sein Onlineshop bei Amazon aufgrund einer negativen Bewertung gesperrt worden sei, verklagte ein Händler seinen unzufriedenen Kunden auf effektiv rund 70.000 Euro Schadensersatz. Der Artikel – ein Fliegengitter - kostete 22,50 Euro. Am Donnerstag ist der Kläger vor dem OLG München in zweiter Instanz gescheitert.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Donnerstag die Berufung eines Online-Händlers im "Fliegengitter-Streit" abgewiesen (Beschl. v. 12.02.2015, Az. 27 U 3365/14). Der Kläger hatte ursprünglich einen Schaden in Höhe von 40.000 Euro geltend gemacht, weil sein Onlineshop auf dem Handelsportal Amazon in Folge einer negativen Kundenrezension gesperrt worden sei. Zudem begehrte er Ersatz künftiger Schäden, die das Landgericht (LG) Augsburg mit 30.000 Euro angesetzt hatte.

In dem Beschluss befasst sich das OLG vor allem mit der Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. So sieht das Gericht in den vom Kläger angegriffenen Kommentaren "in der Anleitung steht ganz klar, man muss den Innenraum messen, das ist falsch! Damit wird das Ganze zu kurz!" und "ich habe beim Verkäufer angerufen, Fazit: Er will sich dazu lieber nicht äußern, allein das ist eine Frechheit" jeweils geschützte Meinungsäußerungen. Zwar würden beide Aussagen auch Tatsachenbehauptungen enthalten, das Werturteil stünde aber jeweils im Vordergrund. Wichtig sei dabei, die Äußerungen nicht vom Kontext isoliert zu betrachten, sondern in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen sind.

Weitere Ausführungen zur Höhe der Schadenssumme waren damit nicht nötig. Der Beklagtenvertreter Alexander Meyer sagt dazu: "Wenn ein Händler nachweisen kann, dass ihm wegen einer unzulässigen negativen Bewertung tatsächlich ein Schaden entstanden ist, wird er diesen auch einklagen können. Das dies gelingt, ist allerdings wenig wahrscheinlich."

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Negative Bewertung auf Amazon: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14710 (abgerufen am: 22.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen