Bundestag stimmt für neues Namensrecht: Dop­pel­namen für alle

12.04.2024

Wer seinen Namen ändern will, erhält von nun an mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen.

Der individuelle Name einer Person ist ein zentraler Bestandteil ihres verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Jetzt sollen Paare mehr Möglichkeiten bei der Namenswahl bekommen. Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht", heißt es in dem neuen Gesetz. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Namensrechts beschlossen.

So sollen Ehepaare künftig einen gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Nachnamen wählen können – und ihren Kindern auch einen Doppelnamen geben können, auch dann, wenn die Eltern den Doppelnamen selbst gar nicht annehmen. Das Verbot langer Namensketten (z.B. Familie Müller-Meier-Schmitz), bleibt allerdings auch nach der Gesetzesänderung erhalten. Die Verwendung eines Bindestrichs bei Doppelnamen bleibt möglich, ist jedoch nicht mehr vorgeschrieben.

Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Justizminister Marco Buschmann erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Die Änderung des Namens bei Minderjährigen erfordert zusätzlich, dass sie im Haushalt des Elternteils leben, dessen Namen sie annehmen wollen. Kinder über fünf Jahre müssen der Namensänderung zustimmen. Grundsätzlich soll die Namensänderung bei minderjährigen Kindern aber nicht erfolgen, wenn der andere Elternteil dagegen ist.

Rücksicht auf besondere Namenstraditionen

Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum. Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), im Bundestag sitzt, zeigte sich erfreut. "Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen", sagte er. Der SSW ist die Partei der dänischen und friesischen Minderheit. Auch der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff aus Ostfriesland lobte, für Friesinnen und Friesen biete das neue Namensrecht die Möglichkeit einer Rückkehr zu ihren Wurzeln. Traditionell wurde hier der Nachname aus dem Vornamen des Vaters gebildet, also zum Beispiel "Jansen" aus dem Namen "Jan".

Kassem Taher Saleh von den Grünen schilderte, dass sein eigener zweiteiliger irakischer Nachname Taher Saleh bei der Einbürgerung vor einigen Jahren nicht korrekt in alle deutschen Personaldokumente übernommen wurde - obwohl dies bei gebürtigen Spanierinnen und Spaniern kein Problem sei. Künftig werde das anders sein. "Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht", erklärte Taher Saleh. "Jeder Mensch hat ein Recht darauf, mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden."

Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller begrüßte die Reform zwar grundsätzlich, bemängelte jedoch, dass sie hinter den Erwartungen zurückbleibe. Die Reform führe zu einer Verkomplizierung des Namensrechts, was dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspreche.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.

xp/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag stimmt für neues Namensrecht: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54324 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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