Der Mörder der 12-jährigen Vanessa aus Bayern kommt in Sicherungsverwahrung. Mit dieser Entscheidung gab die Jugendkammer des LG Augsburg am Donnerstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.
Der heute 30-Jährige hatte das Mädchen 2002 in Gersthofen bei Augsburg erstochen. Das Motiv ist bis heute unklar. Das Augsburger Landgericht (LG) hatte daraufhin die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft verhängt. Diese hat der Täter bereits verbüßt.
Die Staatsanwaltschaft hält ihn aber weiter für hochgradig gefährlich und hatte die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung verlangt. Die Verteidigung hatte dies als Willkürmaßnahme ohne rechtliche Grundlage abgelehnt. Die Voraussetzungen für die nachträgliche Verwahrung sind äußerst streng. Erst vor kurzem hatte der Bundestag einen Regierungsentwurf zur Sicherungsverwahrung beschlossen.
dpa/age/LTO-Redaktion
LG Augsburg: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7554 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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