Eine transsexuelle Frau ist mit dem Versuch gescheitert, ihren Nachnamen in "Kö" umzuwandeln. Dies sei kein Nachname, sondern eine Abkürzung für die Prachtmeile "Königsallee", entschied das VG Düsseldorf am Donnerstag.
Zwar erlaube das Namensrecht aus wichtigem Grund den Nachnamen zu ändern und einen neuen auszuwählen. Einen Rechtsanspruch auf einen Wunschnamen gebe es aber nicht. Das Kürzel gehöre zum Allgemeingut der Stadt. Die Kurzform "Kö" sei ein unverwechselbar eigenständiger Begriff für die erste Adresse der Stadt, so das Verwaltungsgericht (VG) in seinem Urteil (Az. K 120/10).
Nach der Geschlechtsumwandlung hatte die Klägerin den mütterlichen Nachnamen ablegen wollen und bei der Stadt den zwei Buchstaben langen Familiennamen beantragt. Die Wahl sei zufällig darauf gefallen, erzählte die Frau. Sie wolle die Initialen A.K. behalten. Die männlichen Vornamen hatte sie bereits in weibliche ändern dürfen. Auch bei der Wahl eines neuen Nachnamens hätte sich die Behörde nicht quergestellt, betonte die zuständige Sachbearbeiterin.
dpa/plö/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf zum Namensrecht: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5849 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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