In Karlsruhe kommt es zu allerlei personeller Veränderung: Nach acht Jahren als Generalbundesanwalt wechselt Peter Frank an das BVerfG. Nun ist bekannt: Jens Rommel, bisher Richter am BGH, soll die Nachfolge übernehmen.
Jens Rommel soll neuer Generalbundesanwalt werden. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums vom Freitag soll der 51-jährige die Nachfolge von Peter Frank übernehmen. "Nach Peter Frank brauchen wir erneut eine herausragende Persönlichkeit an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Jens Rommel ist die richtige Person für diese wichtige Aufgabe", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP) laut der Mitteilung. Er schlage ihn deshalb als Generalbundesanwalt vor. Dem Vorschlag muss der Bundesrat zustimmen. Ernannt wird der Generalbundesanwalt letztlich durch den Bundespräsidenten.
Seit 2020 ist Rommel Richter am Bundesgerichtshof. Von 2015 bis 2020 leitete er zudem die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. "Egal ob bei der Verfolgung von Nazi-Verbrechen oder bei der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus: Jens Rommel hat bewiesen, dass er über alle Eigenschaften und Fähigkeiten verfügt, die einen exzellenten Generalbundesanwalt ausmachen – persönliche Integrität, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Führungsstärke sowie Leidenschaft für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche Ordnung", so Buschmann.
Personal-Karussell an Gerichten
In der neuen Funktion würde Rommel die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland leiten. Buschmann zufolge handelt es sich um "eines der wichtigsten Ämter, die es in unserem Rechtsstaat gibt". Die Bundesanwaltschaft ist für herausragende Verfahren in Bereichen wie Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Vor allem der islamistische Terrorismus beschäftigt die Bundesanwaltschaft seit geraumer Zeit. Hierzu wurden allein im vergangenen Jahr einige Hundert Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Peter Frank gab seinen Posten als Generalbundesanwalt auf, um als Richter ans Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu wechseln. Er folgt dort auf Peter Müller, der die Altersgrenze von 68 Jahren erreicht hatte. Bevor man sich auf Peter Frank einigte, stand eigentlich der ehemalige bayerische Justizminsiter Winfried Bausback in der engeren Auswahl für den Platz auf der Richterbank. Doch dann stellte sich heraus, dass Bausback in seiner Dissertation von 1998 Thesen zur wahlrechtlichen Grundmandateklausel vertrat, die diametral im Widerspruch zu einer aktuellen Verfassungsklage der CSU standen. Die änderte daraufhin ihren personellen Vorschlag zu Frank statt Bausback.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Nach Wahl von Peter Frank ans BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53562 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag