Im Oktober 2011 hatte der EuGH festgestellt, dass ausländische Anteilseigner in Deutschland zu hohe Abgaben auf ihre Dividenden gezahlt hatten. An diesem Mittwoch beschließt das Kabinett nun den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils. Dies bedeutet Belastungen in Milliardenhöhe für den deutschen Fiskus.
Dividendenzahlungen deutscher Gesellschaften an inländische und ausländische Anteilseigner unterliegen dem deutschen Quellensteuerabzug. Ausländische Eigner zahlen wie die anderen auch 25 Prozent Kapitalertragsteuer, die das Unternehmen direkt von der Dividende abzieht und an das Finanzamt weiterleitet.
Im Gegensatz zu ausländischen Firmen können deutsche Unternehmen den Betrag später von der Körperschaftsteuer abziehen und so eine Doppelbelastung vermeiden. Diese Ungleichbehandlung monierte der EuGH (Rs. C-284/09). Mit dem Gesetzentwurf wird der unionsrechtswidrige Zustand beseitigt. Die betroffenen Unternehmen werden von der Kapitalertragsteuer bei Vorlage der übrigen Voraussetzungen voll entlastet.
Für den deutschen Fiskus hat dies Kosten in Milliardenhöhe zur Folge. Da Betroffenen auch rückwirkend die Abgeltungssteuer erstattet wird, schlagen 2013 und 2014 mit rund 1,495 Milliarden und 1,535 Milliarden Euro besonders hohe Rückzahlungen durch Bund und Länder zu Buche. 2015 und 2016 werden es 600 beziehungsweise 645 Millionen Euro sein.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Nach EuGH-Urteil zu Dividendenzahlungen an ausländische Aktionäre: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7428 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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