Der CDU-Abgeordnete Thadäus König ist zum neuen Thüringer Landtagspräsidenten gewählt worden. Er setzte sich klar gegen die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal durch. Die Wahl möglich machte am Vorabend der Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Der erste Versuch am Donnerstag geriet zum Debakel, im zweiten Anlauf ist der neue Thüringer Landtag nun arbeitsfähig.
Der CDU-Abgeordnete Thadäus König ist zum neuen Thüringer Landtagspräsidenten gewählt worden. Der 42-Jährige erhielt 54 Stimmen und erreichte damit die erforderliche Mehrheit. Er setzte sich damit klar gegen Wiebke Muhsal durch, die von der AfD aufgestellt wurde. Die 38-Jährige erhielt 32 Stimmen. CDU, BSW, Linke und SPD hatten bereits im Vorfeld erklärt, dass sie in das zweithöchste Thüringer Staatsamt keine Vertreterin der AfD wählen werden. Die AfD mit Rechtsaußen Björn Höcke an der Spitze wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
Die Wahl erfolgte, nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof in einer einstweiligen Anordnung am späten Freitagabend die Regeln festgelegt hatte, an die sich der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler halten musste. Vor der Wahl beschlossen die Abgeordneten einen Antrag von CDU und BSW, nach der alle Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Präsidentenwahl bekamen und nicht nur die AfD, die in Thüringen erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt.
AfD-Alterspräsident hielt sich diesmal an Regeln
Der erste Anlauf zur Konstituierung des Thüringer Landtags war am Donnerstag zum Debakel und zur Dauerkonfrontation zwischen der starken AfD und den vier anderen Fraktionen geworden. Immer wieder gab es Unterbrechungen und Zwischenrufe, Entscheidungen wurden nicht getroffen. Schließlich erfolgte der Abbruch. Mit der von der CDU-Fraktion beantragten einstweiligen Anordnung sprach der Verfassungsgerichtshof des Freistaats ein Machtwort. Er setzte dem Agieren des massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten klare Grenzen. Treutler akzeptierte die Entscheidung der Verfassungsrichter und hielt sich an die Regeln.
Auch zum Vorschlagsrecht bei der Landtagspräsidentenwahl äußerten sich die Verfassungsrichter: “Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.”
Muhsal schon im Vorfeld umstritten
Die unterlegene Muhsal wurde vor Jahren wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Gerichte sahen es als erwiesen an, dass sie einen Arbeitsvertrag mit einer Mitarbeiterin im Jahr 2014 um zwei Monate vordatierte, um zusätzliches Geld von der Landtagsverwaltung zu erhalten. Ihre Nominierung empfanden andere Abgeordnete als Provokation.
König hingegen bekam schon im Vorfeld einen Vertrauensvorschuss. BSW, Linke und SPD bescheinigten dem promovierten Politikwissenschaftler, konsensfähig zu sein. König kommt aus dem katholisch geprägten Eichsfeld und hatte dort bei der Landtagswahl 2019 im Kampf um das Direktmandat Höcke bezwungen. Bei der Landtagswahl vor vier Wochen erreichte er das beste Erststimmenergebnis landesweit.
dpa/fz/LTO-Redaktion
Nach Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55521 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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