Das 21-jährige Mitglied der "Eintracht-Ultras" hatte in Köln einen Ordner angegangen und in der Frankfurter Commerzbank-Arena Böller auf gegnerische Fußballfans geworfen. Wegen dieser Taten hat das Frankfurter AG den Mann nun zu einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt.
Das Amtsgericht (AG) verhängte am Dienstag zudem eine Jugendstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Wiederholungsfall müsse sich der Fan von Eintracht Frankfurt auf eine Haftstrafe "von acht bis neun Monaten" einstellen, so der Richter.
Der Maler und Lackierer, der mit der Attacke auf den Ordner und den Böllerwürfen innerhalb weniger Monate viermal aufgefallen war, zeigte in der Verhandlung große Reue. Er bemühe sich derzeit, seine Berufsausbildung abzuschließen, sagte der Mann, der wegen ähnlicher Vorfälle bereits von Jugendgerichten ermahnt worden war und gegen den bis Mitte dieses Jahres ein bundesweites Stadionverbot läuft.
Außerdem sei er seit den letzten Vorfällen vom März 2011 nicht mehr unangenehm in Erscheinung getreten. Gericht und Staatsanwaltschaft hielten es daraufhin für vertretbar, die Jugendstrafe auszusetzen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Nach Böllerwurf : . In: Legal Tribune Online, 07.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5517 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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