Unmittelbar vor der ersten Lesung im Bundestag über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet haben führende Juristen die Gesetzesvorlage als ungerechtfertigt kritisiert. In der vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München veröffentlichten Stellungnahme warnen sie vor "unabsehbaren negativen Folgen" eines solchen Schutzrechts.
Die Gesetzesänderung soll Presseverlagen "das ausschließliche Recht" geben, "Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinenbetreiber wie Google, was dem Entwurf schon den Beinamen "Lex google" einbrachte.
Es sei nicht anzunehmen, "dass die Presseverleger dieses Verbotsrecht tatsächlich durchsetzen werden", heißt es in der von 16 Jura-Professorinnen und -Professoren unterzeichneten Stellungnahme. Sie seien im Gegenteil auf die Linksetzung der Suchmaschinenbetreiber angewiesen, um die Internetnutzer auf ihre Inhalte aufmerksam zu machen.
Verleger und Suchmaschinenbetreiber sind nach Ansicht der Wissenschaftler aufeinander angewiesen: "Ohne Inhalte würden die Suchmaschinen nichts finden - und ohne Suchmaschine würde in der unübersehbaren Informationsfülle des Internets nichts gefunden."
Die Stellungnahme kritisiert auch die unklare Reichweite des imstrittenen Verbotsrechts. Dies sei aber auch nicht weiter verwunderlich, da der Sachverhalt, der ihm unterliegen soll, rechtlich kaum zu umschreiben sei.
Am Ende der Stellungnahme werfen ihre Unterstützer der Bundesregierung vor, dass der Entwurf "nicht durchdacht" sei. Das geplante Leistungsschutzrecht für Verleger dürfte sich "stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken".
Am späten Donnerstagabend will der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die schon mehrfach geänderte Vorlage beraten.
tko/LTO-Redaktion
Mit Material von dpa.
Rechtswissenschaftler kritisieren geplante Änderung des UrhG: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7657 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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