Die Bundesregierung erleichtert seit Jahren die Massentierhaltung zu Lasten von Tieren, Umwelt und Klima - diesen Vorwurf macht die Deutsche Umwelthilfe an einer rechtlichen Auswertung fest und fordert zum Handeln auf.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine rechtliche Kurzstudie in Auftrag gegeben, aus welcher sich jetzt nach Auffassung der DUH Folgendes ergibt: In den vergangenen drei Legislaturperioden hätte die Groko einen Rechtsrahmen geschaffen, der im Ergebnis extrem umweltschädlich sei. Durchgeführt wurde die Kurzstudie von Rechtsanwalt Ulrich Werner (Werner & Werner Rechtsanwälte).
"Die Entwicklung der rechtlichen Vorgaben in den letzten 15 Jahren offenbart eine einseitige Förderung der Massentierhaltung auf Kosten des Tier- und Umweltschutzes. Umweltnormen wurden teilweise massiv aufgeweicht und sind teils nicht mit EU-Umweltrecht vereinbar. Genehmigungsbehörden brauchen endlich EU-rechtskonforme, tier- und klimagerechtere Entscheidungsgrundlagen. Andernfalls steigert die zunehmende Konzentration der Tiere in wenigen Mega-Ställen die Überdüngung und schadet noch massiver der Artenvielfalt", erklärte Werner anlässlich der Vorstellung der Untersuchung.
Als Handlungsempfehlung aus der Studie fordert die DUH nun etwa eine Obergrenze von Tierbeständen in der Massentierhaltung. Hierdurch könnten Umwelt- und Tierschutzbelastungen und gesundheitliche Risiken deutlich gemindert werden, meint die DUH. Nach Auffassung der DUH sorgen größere Betriebe beispielsweise viel öfter für die Bildung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner meint, große Betriebe zuzulassen sei rückwärtsgewandt und widerspreche dem wegeweisenden Klimaentscheid des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb fordert er: "Bundeskanzlerin Angela Merkel muss in den letzten Monaten ihrer Amtszeit ein bundesweites Moratorium gegen neue Tierplätze in der Intensivtierhaltung erlassen."
Auf Anfrage von LTO äußerte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht.
jb/LTO-Redaktion
Rechtsgutachten zur Umweltgesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45377 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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