Der Bundesjustizminister fordert angesichts der US-Spähaffäre klare gesetzliche Grundlagen für den BND, auch für die Arbeit im Ausland. Die Pläne zur Echtzeitausforschung hält der Minister für inakzeptabel.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich in einem Interview mit dpa über die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) geäußert. Er hält eine kritische Debatte zur Notwendigkeit gesetzlicher Grundlagen für geboten.
Dass der BND seine Spionageabwehr ausbauen will, stößt bei Maas zwar nicht auf Begeisterung, jedoch auf Verständnis: "Eigentlich sollte es nicht mehr, sondern weniger Überwachung geben. Das sollte die Konsequenz aus all dem sein, was aufgeflogen ist. Solange die USA aber nicht bereit sind zu versichern, dass ihre Überwachung aufhört, bleibt es uns natürlich unbenommen, uns zumindest hier in Deutschland vor Spionage zu schützen."
In dem Interview äußert sich Maas auch zum BND-Vorhaben, künftig soziale Netzwerke in Echtzeit auszuforschen. Das käme einer umfassenden "Totalausspähung" gleich. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. "Aus einem vermeintlichen Sicherheitsinteresse alles und jeden komplett überwachen zu wollen, ist in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat völlig inakzeptabel."
Gesetzesgrundlage für Auslandstätigkeiten
Doch nicht nur die Zukunftsplanungen des BND beschäftigen den Minister. Auch die derzeitige Arbeit der Ermittler müsse stärker durchleuchtet werden. "Wir müssen kritisch überprüfen, was unsere Geheimdienste machen."
Für problematisch hält Maas das Agieren des BND im Ausland. Auch hierfür brauche es eine klare gesetzliche Grundlage. Zwar sind Deutsche besonders vor Ausspähung durch deutsche Geheimdienste geschützt - egal, ob sie sich im In- oder Ausland aufhalten. In diesen Fällen gibt es hohe Hürden für eine Überwachung. Auch Ausländer dürfen auf deutschem Boden nicht einfach so ausgeforscht werden. Für Ausländer im Ausland gilt das aber nicht.
Im Untersuchungsausschuss, der die Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA aufarbeitet, hatten renommierte Verfassungsrechtler schwere Einwände gegen die Arbeit des BND erhoben. Sie beklagten u.a., der deutsche Auslandsgeheimdienst agiere bei der Auslandsaufklärung weitgehend im rechtsfreien Raum und ohne ausreichende Gesetzesgrundlage. Der BND könne so, ähnlich wie die NSA, nach Belieben Daten sammeln, speichern und auswerten.
dpa/una/LTO-Redaktion
Maas zu Geheimdiensten: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12780 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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