LVerfG Schleswig-Holstein zu Politikerzulagen: Piraten scheitern mit Organstreitverfahren

30.09.2013

Zulagen für Parlamentarische Geschäftsführer im Kieler Landtag sind rechtens. Dieses Urteil verkündete das Schleswig-Holsteinische LVerfG am Montag. Damit wies es einen Antrag von drei Piraten-Abgeordneten ab, die in den Zulagen einen Verstoß gegen die Landesverfassung gesehen hatten. Ein weiterer Pirat hatte seinen Antrag zuvor zurückgezogen.

Parlamentarische Geschäftsführer im Kieler Landtag erhalten auf ihre Grundentschädigung für Abgeordnete in Höhe von etwa 7.550 Euro einen Zuschlag von 45 Prozent. Die Fraktionschefs von CDU, SPD, FDP und Grünen sowie der Prozessbevollmächtigte des Landtages, Martin Morlok, halten dies anders als die Piraten für verfassungskonform.

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) fiel einstimmig aus, auch wenn Gerichtspräsident Bernhard Flor einräumte, die Zusatzentschädigung für Funktionsträger sei "seit Jahrzehnten" Gegenstand juristischen Streits. Die Anträge der drei Piraten seien jedoch nicht begründet. Die "besonders zu entschädigenden Fraktionsstellen" seien sowohl mit der Landesverfassung als auch dem Grundgesetz vereinbar, wenn sie auf eine geringe Zahl und eine besonders herausgehobene politisch-parlamentarische Funktion begrenzt blieben, sagte Flor. Diese Stellen seien im Kieler Landtag auf das Präsidium und zwei weitere Stellen pro Fraktion beschränkt. Eine Gefährdung der Freiheit und Gleichheit des Mandats sei daher so gering wie möglich gehalten.

Zudem haben die Parlamentarischen Geschäftsführer nach Auffassung des Gerichts die erforderliche herausgehobene politisch-parlamentarische Funktion. Denn über sie liefen etwa Kleine Anfragen. Außerdem müssten sie Einzelinitiativen begrenzen und kanalisieren und nähmen administrative Aufgaben wahr. Die "Fülle der Aufgaben" gehe auf Kosten der eigenen Mandatsausübung (Urt. v. 30.09.2013, Az. LVerfG 13/12).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LVerfG Schleswig-Holstein zu Politikerzulagen: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9707 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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