Die Brandenburger AfD scheitert damit, ihren Kandidaten für einen Posten in der PKK vor Gericht durchzudrücken. Dennoch spricht sie nach dem Urteil von einer "goldenen Brücke", weil die Richter dem Landtag einen mahnenden Wink gaben.
Die AfD im Potsdamer Landtag hat beim Landesverfassungsgericht (LVerfG) Brandenburg eine juristische Schlappe einstecken müssen. Brandenburgs höchste Richter wiesen am Freitag eine Klage ab, mit der die Fraktion erzwingen wollte, dass ihr Kandidat Andreas Galau in die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) gewählt wird.
Galau war schon dreimal im Parlament damit gescheitert, einen Posten in der PKK zu ergattern, die den Verfassungsschutz kontrolliert. Dieser besondere Ausschuss könne nur effizient arbeiten, wenn die Mitglieder als absolut integer und vertrauenswürdig gelten, argumentierte das LVerfG. Galaus Gegner führten gegen ihn ins Feld, dass er als junger Mann von 1987 bis 1990 Mitglied der rechtsgerichteten Republikaner gewesen ist.
Die Abgeordneten müssten bei Anwärtern für die PKK "in besonderer Weise auf Integrität vertrauen können", wenn sie sie in den Ausschuss wählten, sagte der Vorsitzende Jes Möller. Es gebe keine Pflicht, einen AfD-Kandidaten gegen die eigene Überzeugung zu bestätigen.
Gerichtlicher Hinweis an Landtag sei "goldene Brücke"
SPD und Linke hatten der AfD vor den gescheiterten Wahlgängen zugesichert, einen Abgeordneten in den Ausschuss entsenden zu können. Sie hatten die AfD allerdings zugleich aufgefordert, jemanden ohne rechtsextreme Vergangenheit für den Posten vorzuschlagen. Die AfD hatte vor Galaus Kandidatur bereits den Abgeordneten Andreas Kalbitz als PKK-Anwärter zurückgezogen - wegen Kritik anderer Fraktionen.
Die Verfassungsrichter gaben dem Landtag auch einen deutlichen Hinweis für die Zukunft. Es dürfe nicht zu einer "ungerechtfertigten Beeinträchtigung des Vorschlagsrechtes" der AfD kommen. Einem Kandidaten müsse im Vorfeld die Chance gegeben werden, bei den Fraktionen einen "persönlichen und aktuellen Eindruck" zu machen, um möglicherweise Bedenken ausräumen zu können.
Landtagsdirektor Detlef Voigt sagte nach der Entscheidung, er gehe davon aus, dass die Hinweise der Richter berücksichtigt werden "und wir in absehbarer Zeit auch einen gewählten AfD-Vertreter in der PKK haben."
Von einer "goldenen Brücke" sprach AfD-Fraktionsvize Thomas Jung. "Aufgrund der ergänzenden Hinweise des Gerichts wird ein erneuter Personalvorschlag der AfD-Fraktion nicht mehr pauschal abgelehnt werden können." Galau hingegen zeigte sich laut Mitteilung seiner Fraktion zufrieden darüber, dass das Gericht ausdrücklich keinerlei Zweifel an seiner Verfassungstreue geäußert habe.
dpa/ms/LTO-Redaktion
AfD unterliegt vor LVerfG Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18537 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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