LSG Stuttgart: Mord ist kein Arbeit­s­un­fall

28.11.2011

Eine Witwe begehrte Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung ihres Mannes. Das Problem: Ihr Mann wurde auf dem Rückweg vom Steuerberater ermordet. Das LSG Stuttgart sah darin keinen Arbeitsunfall und verweigerte der Witwe die Rente. Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss hervor.

Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte 2009 den 59-Jährigen auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet. Die Witwe des Getöteten hatte daraufhin vom Unfallversicherungsträger eine Witwenrente verlangt und argumentiert, dass sich das Geschehen auf der Rückfahrt vom Steuerberater zugetragen hatte - also im Rahmen einer Tätigkeit, die unter Unfallversicherungsschutz stehe.

Diese Ansicht teilten die Richter des Landessozialgerichts (LSG) Stuttgart nicht. Dass der Sohn gerade die Fahrt zum Steuerberater dazu genutzt habe, seinen Vater umzubringen, sei reiner Zufall gewesen (Beschl. v. 22.11.2011, Az. L 2 U 5633/10).

Der Ermordete und seine Frau hatten laut Gericht zwei Pizzerien betrieben, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden. Der Mann aus St. Leon-Rot in Baden-Württemberg war offiziell nur als Koch angestellt, es spreche aber viel dafür, dass er der eigentliche Inhaber des Betriebs gewesen war.

Ursprünglich hatte der Sohn laut Mitteilung wohl geplant, auch sich selbst umzubringen. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Er stellte sich der Polizei und wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

dpa/ag/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LSG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4915 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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