Loveparade-Prozess: Gericht erläutert mögliche Einstellung: "Es gibt ganz viele Schul­dige"

17.01.2019

Das Loveparade-Verfahren könnte bald eingestellt werden. Viele Fragen sind noch offen: Gibt es Auflagen gegen einen oder mehrere Angeklagte? Wird gegen einige doch weiterverhandelt? Das Gericht hat am Donnerstag seinen Vorschlag erläutert.

Im Prozess um das tödliche Gedränge bei der Loveparade 2010 in Duisburg hat das Gericht begründet, warum es eine Einstellung des Verfahrens vorschlägt. Es sei richtig gewesen, die zehn Personen anzuklagen, sagte der Vorsitzende Richter Mario Plein vorweg. Das war keine Selbstverständlichkeit, bei dem jahrelangen Hin und Her, das der Eröffnung der Hauptverhandlung vorangegangen war. Es bestehe immer noch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die zehn Angeklagten für das Unglück mitverantwortlich seien. Die individuelle Schuld eines jeden Angeklagten sei jedoch als gering bis allenfalls mittelschwer anzusehen. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der außergewöhnlich schweren Folgen der vorgeworfenen Taten.

Plein nannte mehrere Gründe für den am Mittwoch bei einem sogenannten Rechtsgespräch bekannt gewordenen Vorschlag einer Einstellung mit oder ohne Geldauflagen: So habe es im Jahr 2010 keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Planung einer derartigen Großveranstaltung gegeben. "In dieser unsicheren Rechtslage hätten die Angeklagten sich intensiv darum bemüht, die Veranstaltung aus ihrer Sicht sicher zu gestalten." Teilweise hätten sie auf Sachverständige vertraut, die letztlich keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den sechs Bediensteten der Stadt Duisburg und den vier Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent vor allem schwere Planungsfehler vor. Ein Gerichtsgutachter hatte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können: Das Gelände sei für die Besuchermassen ungeeignet gewesen. Aber auch am Veranstaltungstag selbst hätte es noch Möglichkeiten für alle beteiligten Institutionen gegeben, die tragischen Ereignisse zu verhindern, schrieb der Gutachter.

"Kollektives Versagen und Planungsfehler"

Hier sieht das Gericht einen weiteren Grund für seinen Vorschlag: Neben den Planungsfehlern sei ein kollektives Versagen einer Vielzahl von Personen am Veranstaltungstag für das Unglück mitverantwortlich. Als Beispiele nannte Plein die Einrichtung einer Polizeikette auf der Zugangsrampe, nicht abgestimmte Öffnungen der Vereinzelungsanlagen sowie Entscheidungen am Veranstaltungstag entgegen vorherigen Absprachen. "Es gibt ganz viele Schuldige", sagte der Richter an anderer Stelle an diesem 97. Verhandlungstag.

Zu berücksichtigen sei auch, dass die Angeklagten achteinhalb Jahre lang unter dem Druck des Strafverfahrens standen, die Hauptverhandlung bereits 96 Verhandlungstage dauere und die Angeklagten strafrechtlich nicht vorbelastet seien. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten sollen sich nun bis zum 5. Februar zu dem Vorschlag äußern. Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft es als "kaum vorstellbar" bezeichnet, einer Einstellung ohne Auflagen zuzustimmen. Verteidiger hatten eine Einstellung ohne Auflagen gefordert.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg hatte es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge gegeben, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden.

hs/dpa

Zitiervorschlag

Loveparade-Prozess: Gericht erläutert mögliche Einstellung: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33297 (abgerufen am: 15.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen