Das LG Duisburg hat vorgeschlagen, den Prozess um die Loveparade einzustellen. Staatsanwaltschaft und Angeklagte haben zugestimmt. Nebenklage-Anwälte sind dagegen: Der Saal sei groß genug für Sitzungen unter Corona-Bedingungen.
Im Loveparade-Strafprozess haben sich 14 Anwälte von Nebenklägern gegen die Einstellung des Verfahrens am Landgericht (LG) Duisburg ausgesprochen. "Es gibt keinen zwingenden Grund, den Loveparade-Prozess vor der Anhörung des Sachverständigen einzustellen", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Anwälte vom Freitag. Die Nebenkläger hätten viele Fragen an den Gutachter und müssten die Möglichkeit erhalten, diese Fragen in einer öffentlichen Verhandlung direkt an ihn zu richten. Für die Einführung des etwa 3.800 Seiten umfassenden Gutachtens hatte das Landgericht ursprünglich acht Sitzungstage im Frühjahr eingeplant.
Das Gericht hatte Anfang April nach bislang 183 Verhandlungstagen die Einstellung vorgeschlagen und dies unter anderem mit einer erheblichen Gefährdung aller Verfahrensbeteiligten durch die Corona-Pandemie begründet. Am 27. Juli tritt für den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung außerdem die absolute Verjährung ein. Die drei Angeklagten und die Staatsanwaltschaft haben dem Vorschlag bereits zugestimmt. Wegen der Coronakrise ist der Prozess schon seit dem 4. März unterbrochen.
Anwälte: Verfahren nicht überstürzt einstellen
Ein Gerichtssprecher sagte, dass bei der endgültigen Entscheidung des Gerichts alle Stellungnahmen berücksichtigt würden. "Das Gericht wird sich die Argumentation von allen Nebenklage-Vertretern nochmal vor Augen führen und überprüfen, ob sich dadurch an der Ankündigung, den Prozess einstellen zu wollen, etwas ändert." Für die Einstellung ist eine Zustimmung der Nebenkläger nicht erforderlich.
Die Nebenklage-Anwälte meinen, dass der Verhandlungssaal im Kongresszentrum der Messe Düsseldorf aufgrund seiner Größe "hervorragende Voraussetzungen" biete, die Hauptverhandlung auch unter verstärkten "Corona-Bedingungen" durchzuführen. Daher gebe es keinen Grund, "das Verfahren jetzt überstürzt einzustellen". Der Fortgang des Verfahrens und gegebenenfalls dessen Einstellung könnte nach Ansicht der Anwälte dann nach der Einführung des Gutachtens in einem Rechtsgespräch besprochen werden.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind letztlich noch drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Loveparade-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41417 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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