Lothar Matthäus soll als ehemaliger Besitzer des Rathauses im nordrhein-westfälischen Velbert 140.000 Euro zahlen. Diesen Vergleichsvorschlag hat das LG Wuppertal am Donnerstag angeregt und damit den Rechtsstreit zwischen einem Insolvenzverwalter und dem Rekord-Nationalspieler zu schlichten versucht.
Der Insolvenzverwalter fordert 177.000 Euro zur Ablösung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Rathaus-Geschäft. Zu dem Gerichtstermin waren weder Matthäus noch seine Anwältin erschienen. Matthäus' Management wollte sich am Donnerstag zunächst nicht zu der Sache äußern.
Das Landgericht (LG) Wuppertal händigte dem Insolvenzverwalter eine ladungsfähige Anschrift des Fußballtrainers aus. Detektive und Gerichtsvollzieher hatten vergeblich nach Matthäus gesucht, um ihm die Klage zuzustellen. Deswegen war der Rechtsstreit an die Öffentlichkeit geraten. Das Gericht hatte Matthäus per öffentlichen Aushang auf das Verfahren hingewiesen. Nach Angaben des Gerichts lehnt Matthäus die Forderungen ab und begründe dies mit "Nichtwissen" in Bezug auf die Verbindlichkeiten. Das LG äußerte aber Zweifel an der Argumentation: Als Mitinhaber der Firma hätte er in deren Bücher gucken können.
Der Ex-Nationalspieler war an einer Firma beteiligt, die das Rathaus von Velbert an die Stadt vermietet und ihr schließlich verkauft hatte. Die Firma war schließlich pleite gegangen. Das Verfahren soll am 27. Juli fortgesetzt werden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Vergleichsvorschlag vor dem LG Wuppertal: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6120 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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