Deutschland führt acht Länder als sichere Herkunftsstaaten. Jetzt liegt der erste Bericht des Innenministeriums zur Lage in diesen Ländern vor. Danach sei die Einstufung weiter richtig.
Die Bundesregierung hält die Einstufung von sechs Balkanstaaten und zwei afrikanischen Staaten als sogenannte sichere Herkunftsstaaten weiter für gerechtfertigt. "Die politische Entwicklung in allen Ländern gibt nach Auffassung der Bundesregierung keine Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Entscheidung des Gesetzgebers", heißt es in einem Bericht des Innenministeriums, über den das Kabinett am Mittwoch beraten hat.
Im Jahr 2015 wurde in § 29a Asylgesetz eine Berichtspflicht eingeführt, wonach die Regierung alle zwei Jahre darlegen muss, ob die Voraussetzungen für die Einstufung noch gegeben sind. Die nun vorliegende 70-seitige Länderanalyse ist der erste Bericht dieser Art.
In Deutschland stehen bislang acht Staaten auf der Liste sicherer Herkunftsländer, zudem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In der vergangenen Legislaturperiode wollte die große Koalition auf Drängen von CDU und CSU auch die nordafrikanischen Länder Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch im März dieses Jahres am Bundesrat.
Vorerst kein neuer Gesetzentwurf
Ein erneuter Anlauf ist zunächst nicht geplant. Die geschäftsführende Bundesregierung habe sich noch keine abschließende Meinung über einen neuen Gesetzentwurf gebildet, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bei der Regierungsbefragung im Bundestag. "Aber ich hielte es für klug, einen solchen Gesetzentwurf erst dann einzubringen, wenn sich dafür mindestens mal im Bundestag eine klare Mehrheit abzeichnet."
Schon seit 1993 gelten Ghana und Senegal in Deutschland als sichere Herkunftsstaaten. In den vergangenen Jahren fügte die Bundesregierung mehrere Balkan-Staaten hinzu: 2014 zunächst Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien, 2015 dann Albanien, Kosovo und Montenegro.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Regierungsbericht zu sicheren Herkunftsländern: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25995 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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