Die vom Datenschutz-Aktivisten Max Schrems initiierte Schadensersatzklage gegen Facebook ist am Donnerstag vor dem Wiener LG gestartet. Es ist ein Prozess mit medialer Strahlkraft und potentiell weitreichenden Konsequenzen für die Datenverarbeitung des Unternehmens. Doch zunächst muss das Gericht sich überhaupt für zuständig erklären.
Schrems gab sich nach dem Prozessauftakt selbstbewusst. Man habe die Argumentation der Anwälte von Facebook fast vollständig widerlegen können, äußerte er sich siegessicher. Diese beruhte auf Zweifeln an Schrems rechtlichem Status als Verbraucher. Er habe das Thema Datenschutz in Büchern verwertet und sei in Talkshows aufgetreten; insofern stehe er mit seiner Klage Facebook vielmehr wie ein Unternehmer gegenüber.
Diese Frage ist bei Verbraucherschutz-Angelegenheiten für den Gerichtsstand von elementarer Bedeutung - nur als Verbraucher wäre Schrems berechtigt, in seiner Heimat zu klagen. Eine Klage am Facebook-Europasitz Irland wäre mit den dort extrem hohen Prozesskosten verbunden.
Nach Ansicht der insgesamt acht Kläger aus Österreich, Deutschland und Indien sammelt Facebook Daten ohne entsprechende Zustimmung. Es geht der Gruppe um den Datenschutz-Aktivisten Schrems zwar ums Grundsätzliche. Formal handelt es sich aber nur um eine Schadensersatzklage mit einem eher symbolischen Betrag von 500 Euro pro Kläger.
Datenschutz vs. Facebook - eine endlose Geschichte?
Binnen weniger Tage haben 25.000 Menschen ihre etwaigen Schadensersatzansprüche an Schrems abgetreten, der damit deren Interessen vertritt - und im Erfolgsfall das Geld weiterleiten würde. Ob und wann sie als weitere Kläger in das Verfahren eingeführt werden, wird sich jedoch erst noch herausstellen. Die Kläger sind über einen Kölner Prozesskostenfinanzierer abgesichert, der bei potenziell lukrativen Verfahren das Kostenrisiko übernimmt und dafür einen bestimmten Prozentsatz der etwaigen Schadenersatzzahlung kassiert.
Bereits jetzt haben sich weitere 50.000 Menschen über das Internet angemeldet, um sich gegebenenfalls später der Klage anschließen zu können. Schrems hat bei den Datenschutzbehörden in Irland bereits 2011 zahlreiche Beschwerden wegen Facebook eingereicht.
Da nichts passierte, hat er 2014 seine Beschwerden in Irland zurückgezogen und die Klage gegen Facebook in Wien eingebracht. In einem gesonderten Verfahren wird der Europäische Gerichtshof demnächst über eine generelle Klage von Schrems zur Weitergabe von Daten durch US-Unternehmen an die NSA urteilen.
Der Streit um die Sammelwut von Facebook wird somit medienwirksam weitergeführt. Auch wenn der juristische Ausgang noch völlig offen ist.
dpa/age/LTO-Redaktion
Verfahrensauftakt Sammelklage gegen Facebook: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15193 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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