Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss für die Folgen der Tat seines Sohnes finanziell einstehen. Das entschied das LG Stuttgart am Freitag. Der Mann hatte seine Pistole, die spätere Tatwaffe, nicht ordnungsgemäß aufbewahrt.
Das Landgericht (LG) Stuttgart hat eine zivilrechtliche Haftung des Vaters von Tim K., der im Jahr 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden 15 Menschen und sich selbst erschossen hatte, dem Grunde nach bejaht. Er habe seine Schusswaffe entgegen den einschlägigen Bestimmungen nicht in einem Waffentresor aufbewahrt, sondern sie im unverschlossenen Schlafzimmerschrank abgelegt. Diese Verletzung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften sei mitursächlich für die spätere Bluttat seines Sohnes gewesen. Der Vater habe daher für die Folgen finanziell einzustehen, entschied das Gericht (Urt. v. 07.08.2015, Az. 15 O 44/14).
Zur konkreten Höhe des von Jörg K. zu leistenden Schadensersatzes traf das LG keine Entscheidung. Dies Feststellung bleibt dem sogenannten Betragsverfahren vorbehalten. Die klagende Unfallkasse Baden-Württemberg verlangt von den Eltern des Amokläufers insgesamt rund 716.000 Euro Schadensersatz für Heilbehandlungskosten von Schülern, Eltern und Lehrern.
Für eine Haftung der Mutter von Tim K. konnte das LG indes keine Grundlage erkennen. Es habe sich nicht mit einer für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass ihr bekannt war, dass ihr Ehemann eine Waffe nicht ordnungsgemäß im Schlafzimmerschrank verwahrte, so das Gericht.
Strafrechtlich musste Jörg K. sich bereits für die Folgen seines laxen Umgangs mit seiner Pistole verantworten. Nachdem er vom LG Stuttgart zunächst zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, wurde das Urteil 2012 nach der Revision vom Bundesgerichtshof aufgehoben und schließlich auf ein Jahr und sechs Monate reduziert.
mbr/LTO-Redaktion
Amoklauf von Winnenden: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16545 (abgerufen am: 19.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag