Prozess nach Insolvenz: Ver­fah­ren­sende für Christa Sch­le­cker?

22.05.2017

Der Name Schlecker war noch zu Beginn des Jahrzehnts allgegenwärtig in Deutschland. Dann kam der finanzielle Kollaps, der nun vor Gericht verhandelt wird. Ein Mitglied der Familie könnte glimpflich davon kommen.

Die Frau des früheren Drogeriemarkt-Chefs Anton Schlecker kann im Stuttgarter Strafprozess um die Insolvenz des Unternehmens mit einer Einstellung des Verfahrens gegen sie rechnen.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht (LG) Stuttgart machte am Montag deutlich, dass der Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott gegen Christa Schlecker auf Basis der bisherigen Zeugenaussagen nicht zu beweisen sei. Er verwies auf das Prinzip, im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden, und nannte ein mögliches Verfahrensende gegen sie als eine Option. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies zunächst ab.

Im März dieses Jahres hatte der Prozess nach der Schlecker-Insolvenz begonnen. Die Drogeriemarktkette war 2012 pleitegegangen, zehntausende Mitarbeiter verloren ihre Jobs. Die Anklage wirft Anton Schlecker unter anderem vor, vorsätzlich Vermögenswerte von mehr als 25 Millionen Euro an seine Familie verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Wegen möglicher Beihilfe sitzen auch - noch - Schleckers Frau Christa sowie die beiden Kinder Meike und Lars auf der Anklagebank. Zudem sind auch zwei Wirtschaftsprüfer angeklagt.

War ihre Arbeit 60.000 Euro wert?

Ein Knackpunkt in dem Verfahren ist die Rolle der Logistikfirma LDG und der Baufirma BDG, die Lars und Meike Schlecker gehörten und Aufgaben im Konzern übernahmen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft stellte die LDG überhöhte Preise in Rechnung - pro Stunde, die ein LDG-Mitarbeiter für Schlecker tätig war, wurden demnach bis zu 30 Euro fällig. Laut Gerichtsdokumenten wäre nur etwa die Hälfte nötig gewesen, um die Kosten zu decken. Durch diese überhöhten Preise, so die Anklage, soll Vermögen verschoben worden sein. Inzwischen hat der Insolvenzverwalter Rudolf Mitterlehner in Österreich ebenfalls eine Zivilklage erhoben. Er fordert 20 Millionen Euro Schadensersatz, weil zwischen 2008 und 2011 Gelder von der Schlecker-Tochter in Österreich nach Deutschland abgezweigt worden seien.

Christa Schlecker dürfte die Anklagebank bald verlassen. Der Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott gegen sie bezog sich auf eine Zahlung von insgesamt 60.000 Euro, die sie am 1. Juni 2012 für eine neue Beratertätigkeit erhielt. Zu diesem Zeitpunkt lief das Insolvenzverfahren beim Schlecker-Konzern bereits seit gut fünf Monaten und die Perspektiven der LDG waren düster. Am selben Tag beschlossen die Schlecker-Gläubiger zudem, die Geschäfts des Drogeriemarkt-Konzerns einzustellen. Dadurch verlor die LDG ihren einzigen Kunden. Elf Tage später war die Firma pleite.

Der Vorsitzende Richter räumte zwar ein, dass das Beraterhonorar an Christa Schlecker für eine zweimonatige Tätigkeit sehr hoch gewesen sei. "Man kann sich die Frage stellen: Ist das die Leistung wert?" Eine Antwort hierauf sei aber "relativ schwierig". Laut Zeugenaussagen sei es nun mal nicht so gewesen, dass Christa Schlecker gar nichts getan habe für ihr Beraterhonorar. Zudem habe sie im Insolvenzverfahren einen Großteil des Geldes zurückgezahlt.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozess nach Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23003 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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