Erstes Urteil im Thiazi-Fall: Freiheitsstrafen für Be­treiber von rechtem Inter­net-Fo­rum

15.06.2015

Im Prozess gegen Betreiber des rechtsextremen Thiazi-Forums sind die ersten drei Urteile verkündet worden. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten soll noch mindestens bis September dauern.

Drei Betreiber der früheren rechtsextremistischen Internetplattform Thiazi-Forum sind am Freitag vom Landgericht (LG) Rostock zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden (Urt. v. 12.06.2015, Az. 13 KLS 132/15). Die Frau und die zwei Männer hatten sich nach Überzeugung der Richter der Bildung einer kriminellen Vereinigung und gemeinschaftlich begangener Volksverhetzung in mehreren Hundert Fällen schuldig gemacht. Die Frau wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, die beiden Männer zu einem Jahr und acht Monaten sowie zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der Prozess gegen einen weiteren Mann, den Hauptangeklagten, soll nach Angaben des Landgerichts noch bis mindestens September 2015 dauern.

Nach Ansicht des Gerichts war die Angeklagte aus Hessen die Rädelsführerin des Forums. Denn sie habe über Administratorenrechte sowie Daten verfügt, auf die kein anderer Zugriff hatte, hieß es in der Urteilsbegründung. Dadurch wäre sie jederzeit in der Lage gewesen, das Forum komplett zu löschen. "In ihrer Rolle als Programmiererin wäre sie nicht ersetzbar gewesen", betonte der Richter.

Auch die beiden angeklagten Männer aus Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg hätten zu jedem Zeitpunkt Beiträge aus dem Forum löschen können, hieß es. Sie hätten zwar im Vergleich zur Angeklagten eine untergeordnete Position gehabt - aber dennoch aktiv dafür sorgen können, dass Inhalte nicht veröffentlicht werden.

Bis zu 30.000 registrierte Benutzer

Der Richter erklärte, die Musikbeiträge, die auf der Internetplattform veröffentlicht wurden, hätten rechtsextremistische Texte beinhaltet und beispielsweise den Holocaust verherrlicht. Die Beiträge hätten vor allem auf rechtsextreme Jugendliche abgezielt und würden als "jugendgefährdende Medien" eingestuft. Bis 2012 wurden den Angaben zufolge im Thiazi-Forum mehr als 1.000 Musikdateien zum Download für Nutzer weltweit bereitgestellt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gab es im Thiazi-Forum insgesamt fast 1,5 Millionen Beiträge. Das 2012 eingestellte Forum war seinerzeit die größte deutschsprachige rechtsextreme Internetplattform. Bis zu 30.000 Menschen waren registriert.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Erstes Urteil im Thiazi-Fall: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15857 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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