Das vom Deutschen Institut für Service-Qualität verliehene Siegel sei irreführend, weil der Test erhebliche methodische Mängel aufweise. Dies entschieden die Potsdamer Richter nach Angaben des klagenden Verbraucherzentrale Bundesverbandes.
Das Institut habe nach Ansicht des Landgerichts (LG) vorwiegend die Beratungssituation in den Möbelhäusern untersucht, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Deren Kernleistungen, der Verkauf und die Lieferung von Möbeln, seien gar nicht getestet worden (Urt. v. 06.05.2011, Az. 51 O 65/10).
Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil schlossen sich die Richter der Auffassung des vzbv an, der das Möbelhaus wegen der umstrittenen Test-Werbung verklagt hatte. Nach Angaben des Deutschen Institutes für Servicequalität hat Höffner bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität hatte Höffner laut dem Verbraucherschutzverband in einer Untersuchung von 14 Unternehmen mit dem Testsiegel "1. Platz, Bestes Möbelhaus" ausgezeichnet, farblich umhüllt in den Nationalfarben Schwarz, Rot und Gold. Das Siegel erwecke den Eindruck, der Test sei durch eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Institution durchgeführt worden, hätten die Richter kritisiert. Tatsächlich handele es sich um eine private Firma, die für die Nutzung der Testsiegel Geld verlangt.
Außerdem beruhe rund die Hälfte der Prüfpunkte auf der subjektiven Beurteilung der Testpersonen, die beispielsweise die "Raumatmosphäre" und das "Erscheinungsbild der Mitarbeiter" bewerteten. Der Test lasse keinen Schluss auf die generelle Qualität der getesteten Möbelhäuser zu. Die Werbung als "bestes Möbelhaus" sei daher irreführend.
vzbv/tko/LTO-Redaktion
Anmerkung der Redaktion: Aus der Nachricht ging zunächst nicht hervor, dass weder die Entscheidung des LG Potsdam noch eine Pressemitteilung des Gerichts der Redaktion vorlagen. Sämtliche Informationen beruhen auf den Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband sowie des Deutschen Instituts für Servicequalität.
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LG Potsdam: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3510 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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