Klage von Solar-Millennium-Mitgründer gegen Zeitung abgewiesen: SZ muss keine 78 Mil­lionen Scha­dens­er­satz zahlen

25.10.2018

Ein Geschäftsmann verklagte die SZ auf fast 80 Millionen Euro Schadenersatz. Er behauptete, wegen eines Artikels der Zeitung sei ihm ein Deal in Millionenhöhe geplatzt. Wirklich nachweisen konnte er das aber nicht - und unterlag nun vor Gericht.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) wies am Donnerstag die Klage eines Mitgründers von Solar Millennium gegen die Süddeutsche Zeitung auf Schadenersatz in Millionenhöhe zurück ( Urt. v. 25.10.2018, Az. 11 0 9597/16). Der Mann verklagte die Zeitung auf insgesamt 78,4 Millionen Euro Schadensersatz, weil die SZ einen kritischen Artikel über ihn veröffentlichte, den seine Geschäftspartner zum Anlass genommen haben sollen, von einen Millionen-Deal Abstand zu nehmen.

Überzeugen konnte er die Richter mit seinem Vortrag aber nicht. "Aus dem Gesamtzusammenhang der Zeugenaussagen konnten wir nicht die Überzeugung gewinnen, dass dieser Artikel tatsächlich kausal war", sagte die Vorsitzende Richterin Monika Bieber. In dem Artikel vom Juni 2013 ging es um angebliche Insidergeschäfte mit Aktien des später pleite gegangenen Solarkraftwerk-Planers Solar Millennium aus Erlangen. Einen Tag später hatte der Schweizer Tagesanzeiger einen Text veröffentlicht, der sich auf den SZ-Artikel bezog. Diesen Artikel hatte einer der Geschäftspartner des Klägers gelesen und daraufhin die Verhandlungen über das Geschäft abgebrochen.

Zwischen beiden Texten habe es jedoch gravierende Unterschiede gegeben, so Bieber. Im Schweizer Text sei der Kläger namentlich genannt worden, in der SZ nicht. Außerdem sei im Tagesanzeiger als Tatsache dargestellt worden, was in der SZ viel vorsichtiger formuliert gewesen sei. Den Artikel in der SZ hätten die Verhandlungspartner zudem nie gelesen und er war daher für den angeblichen Schaden nicht "ausschlaggebend", betonte die Richterin.

Beim Prozessauftakt im Februar betonte der Anwalt der SZ, dass der Artikel keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten habe. Schadenersatzforderungen in einer solchen Höhe hätten auf Journalisten einen "erheblichen Einschüchterungseffekt". Er bezeichnete die Klage daher als "erheblichen Angriff auf die Pressefreiheit".

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Klage von Solar-Millennium-Mitgründer gegen Zeitung abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31721 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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