LG Münster und das gepfändete Haustier: Ver­hand­lungs­auf­takt in der "Mops-Affäre"

13.11.2019

Der Fall um Mops Edda beschäftigt das LG Münster: Die Stadt Ahlen hatte das angeblich gesunde Tier gepfändet und bei Ebay-Kleinanzeigen weiterverkauft. Diese habe bei Pfandsachen zwar keine Gewährleistungs- aber wohl eine Hinweispflicht.

In der "Mops-Affäre" um die gepfändete und über Ebay verkaufte Hündin "Edda" hat ihre Eigentümerin ganz gute Chancen auf Schadenersatz von der Stadt Ahlen. Grundsätzlich müsse sich die Käuferin darauf verlassen können, dass ein als gesund, geimpft und entwurmt angebotener Hund auch zum Verkaufszeitpunkt tatsächlich in diesem Zustand sei. Das betonte das Landgericht (LG) Münster am Mittwoch zu Beginn des Aufsehen erregenden Schadensersatzprozesses.

Die Eigentümerin - eine Polizistin aus Wülfrath bei Wuppertal - hatte das Tier im Dezember 2018 von der westfälischen Stadt im Internet für 690 Euro gekauft. Es war über via Ebay-Kleinanzeigen über den privaten Account eines Mitarbeiters angeboten worden. Das Tier hatte er zuvor bei einer verschuldeten Familie gepfändet.

Die Käuferin gab an, getäuscht worden zu sein, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Anzeige nicht gesund gewesen sei. Die Hundedame, die die Käuferin selbst in "Wilma" umbenannt hat, leidet ihren Angaben nach unter einer schwerwiegenden Augenkrankheit. Das rechte Auge sei nur mit einer Notoperation an Weihnachten gerettet worden, fast alle Hornhautschichten seien durchbrochen gewesen. Mithilfe eines Implantats habe man ein Loch im Auge verschlossen. Drei weitere Eingriffe und viele Kontrolltermine folgten. Dafür habe sie schon mehrere tausend Euro ausgegeben, so Eddas neues Frauchen.

LG: Edda war wohl "degenerativ" erkrankt

Am ersten Verhandlungstag betonte der Anwalt der Kommune allerdings, der Mops sei zum Verkaufszeitpunkt gar nicht krank gewesen. In seiner vorläufigen Rechtseinschätzung kam der Einzelrichter allerdings zu einem anderen Ergebnis. Es sei wohl davon auszugehen, dass der Hund bereits "degenerativ" - also nicht spontan - erkrankt war, als der Verkauf getätigt wurde. Das soll nun aber ein Sachverständigengutachten klären.

Die Polizistin verlangt den Kaufpreis zurück und eine Übernahme der bisherigen Behandlungskosten. Außerdem solle das Gericht feststellen, dass die Stadt auch für künftige Kosten aufkommen müsse. Die Mopsdame sei ein Pflegefall, der auch künftig hohe Behandlungs- und Medikamentenkosten verschlingen werde. Ihr Anwalt Wolfgang Kalla sagte am Rande der Verhandlung, das könnten nach derzeitiger Einschätzung 15.000 bis 20.000 Euro - oder deutlich mehr - werden.

Bereits vor der Verhandlung hatte er angekündigt, Belege dafür zu haben, dass eine Züchterin den Beamten der Stadt bereits am Tag der Pfändung auf den schlechten Gesundheitszustand des Hundes aufmerksam gemacht habe. Laut Kalla habe die Züchterin angeboten, den Mops für 400 Euro zu kaufen. Der städtische Mitarbeiter habe aber das Angebot und die Bedenken der Züchterin ignoriert und den Hund trotzdem als gesund und für einen höheren Preis angeboten.

Zulässigkeit der Pfändung von Haustieren bleibt offen

Aus Sicht des Verkäufers war es so: Zum Zeitpunkt der Pfändung sei der Mops "fidel" durch die Wohnung gelaufen. Die frühere Besitzerin, die der Stadt Geld schuldete, habe gesagt, das Tier sei gesund, als man es Ende November 2018 mitgenommen habe. Er habe auch die Ärztin befragt, bei der "Edda" mal zuvor in Behandlung war, die ihm bestätigte, dass keine Erkrankung aktenkundig sei. Allerdings: Er hatte weder "Edda" noch Fotos dabei, als er die Praxis aufsuchte.

Dem Richter am LG Münster zufolge kann der Staat bei Pfandsachen - darunter fällt auch der kleine Mops - zwar grundsätzlich keine Gewährleistung für Verkäufe übernehmen. Die "Indizienlage" spreche aber zunächst dafür, dass die Käuferin darauf nicht ausreichend hingewiesen worden sei. Die Stadt müsse nun belegen, dass der Verkäufer den Hinweis am 6. Dezember 2018 in einem Telefonat mit der Käuferin explizit gegeben habe.

Die spannende rechtliche Frage, ob die Pfändung des Haustieres überhaupt zulässig war, wird das Gericht allerdings nicht prüfen und damit offenbleiben. Damit sei der wichtigste Punkt ausgeklammert, sagte der Anwalt der Stadt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Münster und das gepfändete Haustier: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38695 (abgerufen am: 12.11.2024 )

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