Der Künstler Wangerin ist wegen der Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen von dem LG München erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte auf einer Demonstration gegen die EU-Sparauflagen für Griechenland auf einem Plakat die Bundeskanzlerin in Nazi-Uniform mit Hakenkreuz-Armbinde gezeigt.
In erster Instanz war der Aktionskünstler Günter Wangerin vom Amtsgericht bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht hatte in seinem Urteil vom März 2012 erklärt, die öffentliche Verwendung des Hakenkreuzes sei verboten. Dabei komme es nicht auf die Absicht des Benutzers an. Wangerins Verteidigerin sagte dagegen: "Man kann die Symbole zeigen und muss es sogar, wenn man sich damit auseinandersetzen will."
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht (LG) München I berief sich der Aktionskünstler Günter Wangerin nun erneut auf die Kunstfreiheit, ohne Erfolg: Das Gesetz sei eindeutig, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei verboten, entschied das Gericht und verwarf die Berufung des 68-Jährigen. Wangerin kündigte Revision an.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
LG München verurteilt Aktionskünstler: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10601 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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