Der Promikoch und Unternehmer Alfons Schuhbeck legt nach seiner Verurteilung Revision ein. Das LG München I hatte ihn wegen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verhängt.
"Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können". Mit diesem Statement kündigten die Anwälte des 73-jährigen Kochs über einen Sprecher an, Revision gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) München I einzulegen. Ein Sprecher des LG bestätigte inzwischen, dass "ein Fax mit einer Revisionseinlegung" eingegangen sei. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin keine Revision gegen das Urteil einlegen.
Das LG sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck über mehrere Jahre hinweg Einnahmen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust hat und verurteilte Schuhbeck am Donnerstag vergangener Woche wegen Steuerhinterziehung zu eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.
"Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen", so Schuhbeck laut Mitteilung. Bis dahin werde er in seinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen.
Schuhbeck stürzt sich in die Arbeit
Direkt nach dem Urteil in der vergangenen Woche hatte Schuhbeck Ablenkung in der Arbeit gesucht. Nach dem Prozesstag sei er in die Küche seiner "Südtiroler Stuben" gegangen. Verhandlung und das Urteil hätten ihn recht mitgenommen. Am Donnerstagabend sollte er im "Teatro", das inzwischen nicht mehr "Schuhbeck's Teatro" heißt, in München auf der Bühne stehen. Schuhbeck wolle den Schaden in voller Höhe wiedergutmachen, woran er auch in den vergangenen Tagen unermüdlich gearbeitet habe, teilten seine Anwälte mit.
So beschäftigt wie vor seinem Prozess dürfte er aber nicht mehr sein, denn seine Verurteilung hatte bereits berufliche Konsequenzen: Schuhbecks Karriere als Fernsehkoch ruht fürs Erste. Nachdem der Bayerische Rundfunk Sendungen mit ihm aus dem Programm genommen hatte, hatte auch das ZDF angekündigt, ihn zunächst nicht mehr in der Show "Die Küchenschlacht" auftreten zu lassen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Nach Verurteilung zu Haftstrafe: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50063 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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