Ein Anwalt musss die Domain www.schufa-anwalt.de vom Netz nehmen. Das LG München I sah in der Verwendung eine Markenrechtsverletzung. Kritisieren darf der Jurist die gleichnamige Kreditauskunftei aber weiter.
Ein Jurist aus Bonn darf die Internetseite www.schufa-anwalt.de nicht mehr verwenden, um für sich zu werben. Das Landgericht (LG) München I entschied am Donnerstag, dass dieser Auftritt sowie die Verwendung eines gelben Logos mit den Wörtern "Schufa" und "Anwalt" das Markenrecht der gleichnamigen Kreditauskunftei verletzen (Urt. v. 25.06.2020, Az. 17 HK O 3700/20). Damit bestätigte es eine entsprechende einstweilige Verfügung aus dem Frühjahr teilweise. Fünf kritische Äußerungen über die Schufa lässt das Gericht nun allerdings zu.
Der Anwalt hatte unter der Domain für seine Dienste geworben und unter anderem im Falle unberechtigter Einträge seine Hilfe angeboten. Ein negativer Eintrag bei der Schufa kann es für Menschen schwieriger machen, an Kredite zu kommen. Die Auskunftei hatte durch die Verwendung des Wortes "Schufa" im Namen und im Logo ihre Markenrechte verletzt gesehen und argumentiert, dass Verbraucher dadurch auf die Idee kommen könnten, dass Anwalt und Schufa zusammengehörten. Dieser Argumentation folgte das LG.
Keinen Erfolg hatte die Auskunftei dagegen mit ihrer Kritik an fünf Aussagen auf der Seite. Unter anderem hatte der Anwalt dort behauptet, das System der Schufa sei "äußerst intransparent und bisweilen auch sehr vorschnell", die Löschung negativer Einträge gestalte sich "oft schwer", und die Berechnung der Bonität sei "für einen Externen nicht nachvollziehbar". Die Schufa hatte dies als unwahre Tatsachenbehauptungen gerügt, die ihr schaden könnten. Im Frühjahr hatte das Gericht sie noch einstweilig untersagt, nun hob es diesen Beschluss allerdings auf.
Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Der Anwalt sagte am Donnerstag, er werde Rechtsmittel prüfen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG München I verbietet "Schufa Anwalt": . In: Legal Tribune Online, 26.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42018 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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