Weil sie Karikaturen von Ribéry und Robben auf Merchandising-Artikel druckten, müssen die Bayern nun zahlen: Das LG München stellte sich auf die Seite eines Grafikers, der "widerrechtliche Nachzeichnungen" monierte.
Der FC Bayern hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen: Das Landgericht (LG) München I gab am Mittwoch einem Grafiker Recht, der den Verein wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt hat (Urt. v. 09.09.2020 Az. 21 O 15821/19). Der Zeichner hatte riesige Karikaturen der beiden Ex-Bayern-Stars Franck Ribéry und Arjen Robben als Varianten von Batman und Robin entworfen, die beim DFB-Pokal-Halbfinale zwischen den Bayern und Borussia Dortmund im April 2015 in der Münchner Allianz Arena in der Fankurve der Bayern gezeigt wurden. Der Slogan darunter: "The Real Badman & Robben".
Dass der Verein diesen Slogan später mit neu gezeichneten, aber ganz ähnlichen Motiven auf Merchandising-Artikel druckte, gefiel dem Grafiker nicht. Es handele sich um "widerrechtliche Nachzeichnungen". Außerdem sei die Zusammenstellung der Zeichnung mit dem Spruch urheberrechtlich schutzfähig.
Dies sah auch das LG so, denn es handle sich bei den Zeichnungen des Grafikers in Zusammenschau mit dem verwendeten Slogan "The Real Badman & Robben" um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk. Der Grafiker habe "die Eigenschaften der vorbekannten Figuren mit denen der – ebenfalls bekannten - Spieler des FC Bayern neu verwoben und durch einen schöpferischen Akt neue Figuren geschaffen", so die Kammer.
Der FC Bayern hatte hingegen argumentiert, es handle sich bei den vom Verein genutzten Bildern, die beispielsweise auf Becher und T-Shirts gedruckt wurden, um eigenständige Werke, die von den Karikaturen des Klägers abwichen. Der Slogan sei zudem nicht schutzfähig, weil es ihm an der notwendigen Kreativität für die urheberrechtliche Gestaltungshöhe fehle. Diesen Gegenargumenten erteilte das Gericht allerdings eine Absage.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann der Grafiker Auskunft über den Gewinn, den der Verein mit den Merchandise-Produkten gemacht hat, verlangen - dann auf entsprechenden Schadensersatz bestehen. Ob der FC Bayern Rechtsmittel einlegen wird, war bis zum Erscheinen dieses Artikels noch nicht bekannt.
Robben und Ribéry prägten bis zu ihrem Abschied vom Verein im vergangenen Jahr eine besonders erfolgreiche Bayern-Ära. Sie galten als Erfolgsduo und Torgaranten, wurden oft "Robbéry" genannt.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
FC Bayern verliert Urheberrechtsstreit: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42754 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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