LG Lüneburg zum Verkauf ausländischer Medikamente: Apotheker darf niederländische Arzneimittel vertreiben

12.03.2012

Ein Apotheker aus Lüneburg schickte Rezepte per Computer in die Niederlande. Dann gab er die Medikamentenpakete an seine Kunden mit Rabatten heraus. Das Landgericht entschied: Das ist ein zulässiger Weg zur Umgehung der deutschen Apothekenpreisbindung.

Der Apotheker in Adendorf schickt Rezepte per Computer in die Niederlande und gibt die Medikamentenpakete dann an seine Kunden mit Rabatten heraus. Das sei ein zulässiger Weg zur Umgehung der deutschen Apothekenpreisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, entschied die 7. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Lüneburg (Entsch. v. 08.03.2012, Az. 7 O 19/12).

"Die Entscheidung vom Donnerstag ist eine Einzelfallentscheidung, die Problematik wird für ähnliche Projekte unter den Gerichten durchaus unterschiedlich beurteilt", erklärte eine Sprecherin des LG am Montag nach einem Bericht der "Landeszeitung".

"Sicherheit wird wohl erst eine Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte bringen", sagte sie. "Denn auch der Bundesgerichtshof und das Bundessozialgericht sind hier in Einzelfragen unterschiedlicher Auffassung."

Mit der grundsätzlichen Zulassung niederländischer Apotheken gelte in großen Teilen auch für Importe nach Deutschland das Apothekenrecht der Niederlande, befand die 7. Zivilkammer und sah Parallelen zu den sogenannten Pick-up-Shops bei Discountern und Drogeriemärkten. Letztlich sei nicht der Apotheker Vertragspartner des Kunden, sondern der Anbieter in den Niederlanden.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Lüneburg zum Verkauf ausländischer Medikamente: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5757 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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