LG Lüneburg zu verkauften Examenslösungen: Richter muss fünf Jahre in Haft

26.02.2015

Das LG hat das Urteil gegen den ehemalige Referatsleister im niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt verkündet. Jörg L. muss für fünf Jahre in Haft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Richter Examenslösungen an Referendare verkauft hat.

Der Prozess gegen Jörg L., der wegen Bestechlichkeit, Nötigung und Verrats von Dienstgeheimnissen angeklagt wurde, ist beendet. Das Landgericht (LG) Lüneburg hat den Richter am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt (Urt. v. 26.02.2015, Az. 33 KLs 20/14).

Die Verurteilung selbst ist keine Überraschung. Jörg L. hatte bereits im Januar ein umfassendes Geständnis abgelegt und damit zugegeben, Referendaren Lösungen für das entscheidende Zweite Staatsexamen angeboten und auch verkauft zu haben. Darüber hinaus hatte ihn ein Gutachter für voll schuldfähig gehalten.

Das LG folgte am Donnerstag weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten angeregt hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von höchstens elf Monaten plädiert - so lange befindet sich der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und insbesondere die niedersächsische Justiz dazu veranlasst, etwa 2.000 Examina auf Auffälligkeiten hin zu überprüfen. 15 Absolventen stehen seit Abschluss der monatelangen Prüfung im Verdacht, beim Verfassen der Klausuren betrogen zu haben. Das Justizministerium hat bereits Verfahren zur Aberkennung eingeleitet. Unklar ist bis heute, ob hiervon auch solche Absolventen betroffen sind, die inzwischen selbst im Staatsdienst tätig sind.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Lüneburg zu verkauften Examenslösungen: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14799 (abgerufen am: 05.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen