Im Rahmen eines wiederaufgerollten Prozesses um die angebliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen sprach am Mittwoch das LG Lüneburg den angeklagten Vater und einen Bekannten frei und folgte damit den Forderungen von Staatswanwaltschaft und Verteidigung.
Die Männer waren im Mai 2004 vom Landgericht (LG) Hannover verurteilt worden, nachdem die heute 25-jährige Frau die beiden beschuldigt hatte, sie im Jahre 2001 missbraucht zu haben. Anschließend saßen beide Männer jahrelang in Haft, bis erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens führten.
Die junge Frau hatte 2004 eine neue Aussage gemacht, wonach sie seit ihrem achten Lebensjahr das Opfer eines Mädchenhändlerrings gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe diese Aussage jahrelang gesetzeswidrig verschwiegen, erklärte die Verteidigung vor dem LG Lüneburg. Der damals ermittelnde Staatsanwalt weigerte sich, in Lüneburg auszusagen.
Auch wies die Verteidigung darauf hin, dass die junge Frau zur Zeit ihrer Befragung zumindest auf dem Weg gewesen sei, ein sogenanntes Borderline-Syndrom zu entwickeln. Der Vorsitzende Richter Axel Knaack betonte, dass nach heutigem Kenntnisstand nicht einmal Anklage hätte erhoben werden dürfen. Nun drohen der Landeskasse im Rahmen der Haftentschädigung Zahlungen in Millionenhöhe.
LG Lüneburg: . In: Legal Tribune Online, , https://www.lto.de/persistent/a_id/1425 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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