Das LG Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher des Filmportals kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März. Dies teilte das Gericht am Freitag mit.
Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben.
Er soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fällen Raubkopien urheberrechtlich geschützter Filme, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft.
Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Landgericht (LG) bis zu fünf Jahre Haft vor. Über die Zulassung einer weiteren Anklage gegen einen der kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.
Ende vergangenen Jahres waren vor dem Amtsgericht Leipzig bereits mehrere Mittäter zu Haftstrafen verurteilt worden. Insgesamt gibt es in dem Fall laut Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Leipzig verhandelt zu illegalen Downloads: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5750 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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