Jörg Kachelmann hat in Köln einen Zivilprozess gegen seinen ehemaligen Verteidiger Reinhard Birkenstock verloren. Es ging dabei um etwa 37.000 Euro Anwaltshonorar. Die Klage sei unbegründet, so das LG Köln.
Der vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochene Wettermoderator Jörg Kachelmann und sein früherer Strafverteidiger Reinhard Birkenstock stritten um das Honorar. Der Moderator forderte rund 37.500 Euro Honorar zurück, das Birkenstock über die vereinbarten 250.000 Euro hinaus zu viel erhalten habe. Das Landgericht (LG) Köln sah das anders (Urt. v. 28.11.2012, Az. 20 O 49/12). Obendrein sprachen die Richter dem Ex-Verteidiger, der Widerklage gegen den Moderator erhoben hatte, 14.865 Euro zu.
In einer mündlichen Verhandlung hatten die Kölner Richter zunächst eine gütliche Einigung zwischen den Parteien angeregt, die aber nicht zustande kam. Kachelmann hatte Birkenstock in seinem Vergewaltigungsprozess, in dem er letztlich freigesprochen wurde, das Mandat entzogen. Gründe dafür wurden nicht bekannt. Birkenstock hatte Kachelmann nach dessen Inhaftierung verteten und erreicht, dass Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Danach übernahm der Hamburger Straverteidiger Johann Schwenn bis zum Freispruch die Verteidigung des Wettermoderators.
una/dpa/LTO-Redaktion
LG Köln zu Kachelmann gegen Birkenstock: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7663 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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