LG Köln zu Kohls Tonbandstreit: Nächste Verhandlung Ende Oktober

15.10.2014

Am 30. Oktober geht der Streit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem einstigen Ghostwriter Heribert Schwan in einer mündlichen Verhandlung in die nächste Runde. Gegenstand ist Kohls Verlangen, dass Schwan die Aufzeichnungen früherer Gespräche mit ihm nicht verwenden darf.

Ende Oktober werde der Rechtsstreit zwischen Kohl und Schwan fortgeführt, teilte ein Sprecher des Landgerichts (LG) Köln am Dienstag mit. Kohl will Schwan die Verwendung der Aufzeichnungen früherer Gespräche verbieten lassen. Allerdings ist Schwans Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", welches auf den besagten Aufzeichnungen basiert, bereits erschienen.

Nachdem Kohl im ersten Anlauf an einer mangelnden Konkretisierung seines Verlangens gescheitert war, hat er nun mehr als 100 Zitate benannt, deren Verwendung er beanstandet. Kohl verlangt außerdem, dass Schwan sämtliche Kopien und Abschriften der Gesprächsaufzeichnungen herausgibt. Dieser Streitpunkt wird jedoch Thema eines noch nicht festgesetzten Termins sein.

Die Original-Tonbänder hat Schwan bereits herausgeben müssen. Sollte Kohl auch mit seiner jetzigen Klage Erfolg haben - was von Experten als gut möglich eingeschätzt wird - müssten künftige Editionen von Schwans Buch womöglich um die entsprechenden Passagen gekürzt werden, auch ein Verkaufsstopp wäre denkbar.

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln zu Kohls Tonbandstreit: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13485 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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