2020 fällt auf der A3 eine Betonplatte von einer Lärmschutzwand auf ein Auto und erschlägt die Fahrerin. Ursache soll Pfusch am Bau gewesen sein. Der kürzlich begonnene Prozess muss wegen eines Schöffenwechsels erneut starten.
Der vergangene Woche gestartete Prozess um den Tod einer Autofahrerin unter einer umgestürzten Lärmschutz-Betonplatte muss neu beginnen. Die Verteidigung hatte sich gegen die Entbindung einer Schöffin gewehrt, teilte das Landgericht Köln am Montag mit. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln habe daraufhin den Neubeginn des Verfahrens angeordnet. Die für kommenden Dienstag geplante Fortsetzung des Prozesses entfällt damit, so das Landgericht. Mit den Verfahrensbeteiligten würden Termine für den Neubeginn abgestimmt.
Für den Prozess mit insgesamt 26 Verhandlungstagen war unter anderem eine Grundschuldirektorin als Schöffin bestimmt worden. Sie hatte angegeben, an mehreren Terminen dienstlich verhindert zu sein – unter anderem am Einschulungstermin an ihrer Schule – und war daraufhin vom Landgericht von der Schöffentätigkeit entbunden worden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Dagegen ging die Verteidigung der Angeklagten vor. Das OLG hatte daraufhin bemängelt, dass eine nötige Begründung und Dokumentation für die Entpflichtung der Schöffin fehle.
Mit dem Neustart müssen die ersten beiden Verhandlungstermine aus der vergangenen Woche wiederholt werden. Dafür werden neue Schöffen bestimmt, die bisherigen Schöffen kommen nicht erneut zum Einsatz, sagte der Sprecher. Die übrigen Verhandlungstermine seien bis zum Ende des Jahres bereits vereinbart. Schöffen werden immer nach dem Datum des Prozessbeginns bestimmt – und bei einem Neustart wieder neu.
Unter der sechs Tonnen schweren Platte einer Lärmschutzwand an der A3 bei Köln war im November 2020 in einem Kleinwagen eine 66-Jährige erschlagen worden. Ein 62 Jahre alter Ingenieur einer Baufirma ist wegen Totschlags durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)) angeklagt. Zwei 59-jährigen ehemaligen Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßen.NRW wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) vor.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Schöffenwechsel beim LG Köln: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55236 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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