LG Kleve: Ärztin nach Tod einer Dreijährigen wieder vor Gericht

12.10.2011

Der Tod eines dreijährigen Mädchens bei einer Karies-Behandlung beschäftigt weiter die Justiz. Eine Narkose-Ärztin war vom AG Rheinberg wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden und ist nun in Berufung gegangen.

Vor dem Landgericht (LG) griff der Verteidiger der Anästhesistin am Mittwoch das zentrale Gutachten der Vorinstanz an und brachte andere Sachverständige in Stellung. Das Gericht ließ einen neuen Experten zu, der Anfang 2012 sein Gutachten vorlegen soll.

Unter Vollnarkose sollten dem Kind mehrere kariöse Zähne gezogen werden. Bei der Beatmung des Mädchens war es nach Überzeugung des Amtsgerichts (AG) zu gravierenden Fehlern gekommen. So hätte die Ärztin dringend einen Helfer benötigt, um die Beatmung per Schlauch zu gewährleisten. Außerdem habe sie einen Filter für Erwachsene verwendet, der für das Kind zu groß gewesen sei. Deswegen sei es zu einer Sauerstoff-Unterversorgung gekommen. Weil die Sauerstoffwerte auch noch an einer falschen Stelle gemessen wurden, sei die dramatische Situation nicht erkannt worden.

Die Ärztin hatte argumentiert, die Mutter des Mädchens habe ihr eine Scharlach-Erkrankung und Antibiotika-Behandlung im Vorfeld der Operation verschwiegen. Der Sachverständige sagte in 1. Instanz vor dem AG aber aus, beides stehe nicht im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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LG Kleve: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4538 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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