Der scheidende Vorstandsvorsitzende von Metro, Eckhard Cordes, hat im Machtkampf beim Elektronikhändler MediaSaturn vor Gericht eine herbe Schlappe erlitten. Der Düsseldorfer Handelskonzern scheiterte am Dienstag mit dem Versuch, das Vetorecht der Minderheitsgesellschafter auszuhebeln.
Das Verfahren war ein erster Höhepunkt im Machtkampf bei den zuletzt schwächelnden Elektronikketten Media Markt und Saturn. Das Landgericht (LG) hatte die Entscheidung im Juli in einem Hinweis bereits angedeutet und stärkt nun den Miteignern um Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals mit seinem Urteil den Rücken.
Metro hält zwar gut 75 Prozent an den Ketten, muss aber Rücksicht auf Kellerhals und seinen Mitgründer Leopold Stiefel nehmen - auch deshalb ist die Dachgesellschaft MediaSaturn-Holding keine abhängige Konzerntochter. Kellerhals und Stiefel halten 21,6 und drei Prozent. Entscheidungen müssen aber in einer Gesellschafterversammlungen mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent getroffen werden. Das verschafft der Minderheit faktisch eine Sperrminorität.
Beirat sollte Vetorecht brechen
Mit der Gründung eines Beirates wollte Cordes dieses Vetorecht brechen, um endlich durchregieren zu können. Bei Metro häuften sich etwa die Klagen darüber, dass die Schwäche von Media-Markt und Saturn auch mit Blockaden der Minderheitseigner bei der Expansion ins Ausland und beim Internethandel zusammenhängt. Die Möglichkeit zur Gründung des Beirats geht auf das Jahr 1990 zurück. Damals war der Rat für den Fall vorgesehen, dass die Media-Markt-Gründer aus dem aktiven Geschäft ausscheiden. Der Beirat sollte dann laut Satzung "nach Köpfen mit einfacher Mehrheit" entscheiden.
Wichtiger ist aber ein Folgesatz, der die Stimmgewichtung regelt. Genau dieser Satz macht das Projekt dem LG zufolge nun unwirksam, denn - wie in der Gesellschafterversammlung - muss auch im Beirat mit einer Mehrheit von 80 Prozent entschieden werden, wenn der Gesellschaftervertrag dies vorsieht. Die Formulierungen seien zwar nicht besonders glücklich gewählt, gesteht der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl der Metro zu. Das ändere aber nichts an der juristischen Bewertung. Die Gründung des Beirats selbst sei allerdings nicht zu beanstanden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Ingolstadt: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4519 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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