1944 töten SS-Männer 86 Menschen in Nordfrankreich. Schuldzuweisungen eines früheren SS-Mannes an Opfer des Massakers lösten jüngst Empörung in Frankreich aus. Jetzt droht dem 96-Jährigen ein Nachspiel.
Ein früherer SS-Mann soll wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor Gericht. Es gehe um Aussagen, die in einem Interview des 96-Jährigen beim ARD-Politikmagazin Panorama gefallen seien, teilte die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Mittwoch zu der Anklage mit. In der im vergangenen November ausgestrahlten Sendung hatte der Mann sich zum Massaker der SS in der nordfranzösischen Stadt Ascq in der Nacht zum 2. April 1944 geäußert. Damals, wenige Tage vor Ostern, wurden 86 Zivilisten von Waffen-SS-Mitgliedern als Racheakt für einen Sprengstoffanschlag auf einen Transportzug willkürlich getötet.
Über die Anklage hatte zunächst die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet. Wegen der besonderen Bedeutung des Falles, über den auch im Ausland berichtet wird, hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht (LG) Hildesheim erhoben. Ob und wann das Hauptverfahren eröffnet wird, stand nach Angaben des Gerichts aber noch nicht fest. Die Entscheidung werde in den kommenden Wochen getroffen, sagte ein Sprecher. Das hohe Alter des Mannes spiele bei der Frage, ob die Anklage zugelassen werde, zunächst keine Rolle.
StA musste Mord-Verfahren einstellen
In der Sendung hatte der Mann gesagt, dass die Opfer selbst die Schuld an ihrem Tod trügen, weil sie trotz Arrestierung geflüchtet seien. Sie hätten "Pech" gehabt. Außerdem sagte er sinngemäß, dass die Zahl von sechs Millionen getöteter Juden während der Nazizeit nicht stimme, es seien nicht so viele gewesen.
Die Verunglimpfung der Opfer durch den früheren SS-Mann in der TV-Sendung hatte in Frankreich für Empörung gesorgt. Bei den Einwohnern und bei ihm selbst lösten die Äußerungen "ein Gefühl und eine Reaktion unermesslichen Abscheus" aus, hatte der Bürgermeister von Villeneuve d'Ascq, Gérard Caudron, erklärt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft bestreitet der 96-Jährige nicht, sich im Gespräch mit den Fernsehjournalisten entsprechend geäußert zu haben. Er will jedoch nicht bemerkt und gewusst haben, dass das Gespräch mit Bild und Ton aufgezeichnet wurde. Außerdem sei er der Auffassung, dass seine Aussagen nicht volksverhetzend seien und damit auch nicht strafbar.
Der heute 96-Jährige war direkt nach dem Krieg von einem französischen Militärgericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Nach französischem Recht war die Strafe wegen eines Kriegsverbrechens nach 20 Jahren verjährt. Diese Verurteilung war der Grund, weshalb die Generalstaatsanwaltschaft Celle im März 2018 ein Verfahren wegen Beihilfe zum Mord gegen ihn eingestellt hatte - entsprechend dem Grundsatz, dass niemand wegen der gleichen Tat zweimal bestraft werden darf.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Wegen Aussagen in ARD-Interview: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36671 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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