Digitale AU-Bescheinigung von Hamburger Startup: Wett­be­werbs­zen­trale reicht Klage ein

19.11.2019

Die Wettbewerbszentrale verklagt ein Hamburger Startup, das digitale Krankschreibungen anbietet. Sie will dabei vor allem auch die Werbeaussage "100% gültiger AU-Schein“ überprüfen lassen. 

Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht (LG) Hamburg Klage gegen ein Softwareunternehmen eingereicht, das digital Krankschreibungen verschickt (LG Hamburg, Az. 406 HKO 165/19). Sie hält das Angebot für irreführend und sieht zudem einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. 

"Krankschreibungen ohne Arztbesuch" – damit wirbt das norddeutsche Softwareunternehmen. Der angebotene Service ermöglicht es Arbeitnehmern mit Erkältungssymptomen, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) online zu beantragen. Wer eine Krankschreibung haben will, muss im Internet ein Formular ausfüllen, in dem klassische Erkältungssymptome abgefragt werden. Danach muss der Erkrankte über den Ende-zu-Ende verschlüsselten Messenger-Dienst WhatsApp persönliche Daten und ein Foto der Versichertenkarte übermitteln. Nach Prüfung durch einen Arzt erhält er den Krankenschein vorab digital als Foto sowie im Original per Post zugeschickt. Ein persönliches Gespräch mit einem Arzt findet nicht statt.

Auf seiner Startseite bezeichnet das Hamburger Startup diese Bescheinigungen als "100% gültig". Allerdings gibt es zahlreiche faktische und rechtliche offene Fragen sowie Bedenken wegen möglicher Datenschutzverstöße. Deshalb will die Wettbewerbszentrale dieses nach eigenen Angaben nun gerichtlich überprüfen lassen.

Zudem sehen die Wettbewerbshüter in dem Angebot eine Werbung zur Fernbehandlung. Diese ist aber durch § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verboten, sodass auch ein Verstoß gegen das HWG vorläge. Auch dies will die Wettbewerbszentrale überprüft sehen. 


ast/pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Digitale AU-Bescheinigung von Hamburger Startup: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38789 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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