LG Frankfurt erlässt einstweilige Verfügung: Sal­vini darf keine Fotos von "Mis­sion Life­line" twit­tern

13.08.2019

Das LG Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den italienischen Innenminister Matteo Salvini erlassen. Er hatte ein Foto der Dresdner Hilfsorganisation "Mission Lifeline" getwittert und gegen sie Stimmung gemacht. 

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung gegen den italienischen Innenminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten Matteo Salvini erlassen (Beschl. v. 12.08.20129, Az. 2-06 O335/19). Das Gericht untersagte dem Chef der rechten Lega, über seinen Twitter-Account ein Foto der Dresdner Hilfsorganisation "Mission Lifeline" zu veröffentlichen. Hält sich Salvini nicht an die einstweilige Verfügung, drohen ihm in Deutschland ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Das umstrittene Foto wurde von "Lifeline"-Kapitän Friedhold Ulonska gemacht. Es zeigt das Rettungsschiff "Sea-Wach 3" und Bilder der Kapitänin Carola Rackete sowie des Chefmechanisten Sören Moje. Salvini bezeichnet die "Sea-Wach 3" in seinem Tweet als Piratenschiff und äußert sich abfällig über Rackete und Moje. 

"Matteo Salvini verwendet im Rahmen seiner Hetze gegen uns Seenotretter Fotomaterial, welches von mir aufgenommen wurde. Er hat mich nicht gefragt, ob er das darf", begründete Ulonska sein Vorgehen in einer Mitteilung. Der Vorsitzende des Vereins "Lifeline", Axel Steier, kündigte an, vergleichbare Fälle auch in Zukunft konsequent verfolgen zu lassen, "wenn im Rahmen von Hetze gegen die Seenotrettung von uns angefertigte Fotos verwendet und damit Urheberrechte verletzt werden".

Mission Lifeline war in der Vergangenheit auch gegen Äußerungen von Medien und Politikern vorgegangen. Das LG Berlin verpflichtete die Österreichische Kronen-Zeitung im Juni, die Behauptung zu unterlassen, Lifeline-Kapitän Claus-Peter Reisch stehe in Malta wegen des Vorwurfs der Schleuserei vor Gericht. Dies war unzutreffend, da Reisch vielmehr wegen einer fehlerhaften Schiffsregistrierung angeklagt war. Allerdings mussten die Seenotretter in der Vergangenheit auch juristische Niederlagen einstecken. So entschied das Oberlandesgericht in Dresden, dass Pegida die Hilfsorganisation als "Schlepper" bezeichnen durfte. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. 

Der aktuelle Beschluss gilt laut einer Gerichtssprecherin für Veröffentlichungen in der Bundesrepublik. Ob Salvini dagegen vorgehen wird, ist noch nicht bekannt. Der Tweet samt Foto war am Dienstagmittag noch abrufbar.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankfurt erlässt einstweilige Verfügung: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37021 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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