DSDS-Gewinner Severino Seeger ist am Dienstag vom LG Frankfurt wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
In dem Prozess hatte der Sänger zugegeben, alte Frauen um Geld betrogen zu haben. Er habe "zu spät gemerkt, dass dies der falsche Weg war", sagte er. Sein Verteidiger kündigte an, der 28-Jährige wolle den Schaden wieder gutmachen.
Die Richter des Landgerichts (LG) Frankfurt legten Seeger die Wiedergutmachung des Gesamtschadens von 101.000 Euro auf. Dazu will der 28-Jährige Teile seines Preisgelds aus der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) in Höhe von 500.000 Euro einsetzen. Mitte Mai dieses Jahres hatte er das Finale der Casting-Sendung gewonnen.
Im Gerichtssaal holte den Sänger die Vergangenheit ein. Minutiös schilderte eine Kriminalbeamtin, wie die Bande von Ende 2012 bis Juni 2013 vorging, immer zu dritt, immer nach derselben Masche:
Ein "Keiler" ruft alte Frauen als angeblicher Mitarbeiter ihrer Bank an - das Alter errät er aus den altmodischen Vornamen im Telefonbuch - und berichtet von angeblichen Falschbuchungen, Computerviren oder Falschgeld, das im Umlauf sei.
Schnellstens müsse etwas getan werden, dazu seien Kontonummer und PIN nötig, die ein Kollege gleich abholen werde, die falschen Banknoten gleich dazu, sie würden umgetauscht. Ein "Logistiker" notiert parallel die PIN und schickt den "Abholer" los - etliche Male ist das Serverino Seeger. Der kann dann mit Karte und PIN das Konto plündern.
Er sei damals nicht stabil gewesen, habe sich gerade von seiner damaligen Frau getrennt. Die Bande, darunter mehrere Verwandte, habe ihn manipuliert, und er sei so dumm gewesen, darauf hereinzufallen, sagte Seeger vor Gericht. Er flog auf, weil er sich im Sommer eine dicke Wollmütze ins Gesicht schob, als er zum Geldautomaten ging, um nicht auf den Videobildern erkannt zu werden. Ein Bankangestellter wurde misstrauisch und notierte sich die Autonummer. Nach seiner Festnahme packte Seeger aus und lieferte Komplizen ans Messer. Alle sind inzwischen verurteilt.
dpa/una/LTO-Redaktion
LG Frankfurt verurteilt "Superstar": . In: Legal Tribune Online, 02.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15733 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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